IFRS 1 D36

Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS

Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen

D36

Ein erstmaliger Anwender braucht IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen nicht auf in den Anwendungsbereich dieser Interpretation fallende Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge anzuwenden, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS erstmals erfasst wurden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431