IFRS 1 D36
Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS
Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen
D36
Ein erstmaliger Anwender braucht IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen nicht auf in den Anwendungsbereich dieser Interpretation fallende Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge anzuwenden, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS erstmals erfasst wurden.
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XAAAJ-49431