IFRS 1 D32
Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS
Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks
D32
Ein erstmaliger Anwender kann die Übergangsvorschriften der Paragraphen A1 bis A4 von IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks anwenden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens, auf den dort verwiesen wird, ist der oder der Beginn der ersten IFRS-Berichtsperiode, sofern er später liegt.
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XAAAJ-49431