Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS
Ausgeprägte Hochinflation
D27
Die Währung eines Hochinflationslandes unterliegt einer ausgeprägten Hochinflation, wenn sie die beiden folgenden Merkmale aufweist:
Nicht alle Unternehmen mit Transaktionen und Salden in dieser Währung können auf einen zuverlässigen allgemeinen Preisindex zurückgreifen.
Der Umtausch zwischen der Währung und einer relativ stabilen Fremdwährung ist nicht möglich.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431