IFRS 1 B13

Anhang B: Ausnahmen zur retrospektiven Anwendung anderer IFRS

Versicherungsverträge

B13

Ein Unternehmen hat die Übergangsvorschriften in den Paragraphen C1 bis C24 und C28 in Anhang C von IFRS 17 auf Verträge anzuwenden, die in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen In diesen Paragraphen von IFRS 17 ist mit dem Begriff „Übergangszeitpunkt“ der Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS gemeint.

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XAAAJ-49431