IFRS 1 B13
Anhang B: Ausnahmen zur retrospektiven Anwendung anderer IFRS
Versicherungsverträge
B13
Ein Unternehmen hat die Übergangsvorschriften in den Paragraphen C1 bis C24 und C28 in Anhang C von IFRS 17 auf Verträge anzuwenden, die in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen In diesen Paragraphen von IFRS 17 ist mit dem Begriff „Übergangszeitpunkt“ der Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS gemeint.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431