IFRS 1 5

Anwendungsbereich

5

Dieser IFRS gilt nicht für Änderungen der Rechnungslegungsmethoden eines Unternehmens, das die IFRS bereits anwendet. Solche Änderungen werden in

(a)

den Vorschriften hinsichtlich der Änderungen von Rechnungslegungsmethoden in IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler und

(b)

spezifischen Übergangsvorschriften anderer IFRS behandelt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431