IFRS 1 39P

Zeitpunkt des Inkrafttretens

39P

Durch Jährliche Verbesserungen, Zyklus 2009-2011, veröffentlicht im Mai 2012, wurden die Paragraphen 4A-4B und 23A-23B eingefügt. Diese Änderung ist rückwirkend gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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XAAAJ-49431