IFRS 1 39N
Zeitpunkt des Inkrafttretens
39N
Durch Darlehen der öffentlichen Hand (Änderungen an IFRS 1), veröffentlicht im März 2012, wurden die Paragraphen B1(f) und B10-B12 eingefügt. Diese Paragraphen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431