IFRS 1 39AK
Zeitpunkt des Inkrafttretens
39AK
Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Band 11, veröffentlicht im Juli 2024, wurden die Paragraphen B5–B6 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431