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IFRS 1 39AK

Zeitpunkt des Inkrafttretens

39AK

Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Band 11, veröffentlicht im Juli 2024, wurden die Paragraphen B5–B6 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-49431