IFRS 1 39AC
Zeitpunkt des Inkrafttretens
39AC
Durch IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen wurde der Paragraph D36 eingefügt und der Paragraph D1 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRIC 22 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431