IFRS 1 35
Zeitpunkt des Inkrafttretens
35
Die Änderungen in den Paragraphen D1(n) und D23 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IAS 23 Fremdkapitalkosten (in der 2007 überarbeiteten Fassung) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese Periode auch diese Änderungen anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431