IFRS 1 29A

Darstellung und Angaben

Erläuterung des Übergangs auf IFRS

Designation finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten

29A

Gemäß Paragraph D19 kann ein Unternehmen eine bislang angesetzte finanzielle Verbindlichkeit als eine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit designieren. In diesem Fall hat das Unternehmen den beizulegenden Zeitwert der so designierten finanziellen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Designation sowie deren Einstufung und den Buchwert aus dem vorhergehenden Abschluss anzugeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431