Darstellung und Angaben
Erläuterung des Übergangs auf IFRS
Designation finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
29A
Gemäß Paragraph D19 kann ein Unternehmen eine bislang angesetzte finanzielle Verbindlichkeit als eine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit designieren. In diesem Fall hat das Unternehmen den beizulegenden Zeitwert der so designierten finanziellen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Designation sowie deren Einstufung und den Buchwert aus dem vorhergehenden Abschluss anzugeben.
Fundstelle(n):
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XAAAJ-49431