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SGB VI § 273b

Fünftes Kapitel: Sonderregelungen

Erster Abschnitt: Ergänzungen für Sonderfälle

Zehnter Unterabschnitt: Organisation, Datenverarbeitung und Datenschutz

Erster Titel: Organisation

§ 273b (weggefallen) [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAB-27102

1Anm. d. Red.: § 273b weggefallen gem. Gesetz v. (BGBl I S. 3242) mit Wirkung v. 1. 10. 2005.

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