HwO § 50
Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel
Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk [1]
§ 50 Kosten und Prüfungsgebühren [2]
Die durch die Durchführung der Meisterprüfung entstehenden Kosten trägt die Handwerkskammer.
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IAAAB-27045