LStH H 9a (Zu § 9a EStG)

Zu § 9a EStG

H 9a

Allgemeines

>R 9a EStR, H 9a EStH

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch dann nicht zu kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind (> BStBl II S. 937).

Fundstelle(n):
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BAAAJ-33551