LStH H 41b (Zu § 41b EStG)

Zu § 41b EStG

H 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020;

Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2020

> (BStBl I S. 911)

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023

> (BStBl I S. 1397)

Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung

  • Der Arbeitnehmer kann nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung deren Berichtigung nicht mehr verlangen (> BStBl 2008 II S. 434).

  • Zur Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung bei Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung zu Gunsten des Arbeitgebers >§ 41c Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG

Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

Wird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (> BStBl II S. 581).

Finanzrechtsweg

Bei einer Nettolohnvereinbarung ist für Streitigkeiten über die Höhe des in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttoarbeitslohns der Finanzrechtsweg nicht gegeben (> BStBl 2008 II S. 434).

Unzutreffender Steuerabzug

Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (> BStBl 2008 II S. 434).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-33551