Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
7. Aufl. 2022
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Kapitel 9: Der Steuergegenstand
9.1 Überblick
2021Zur Abgrenzung des Steuergegenstands der Gewerbesteuer werden in diesem Kapitel u. a. die im vorliegenden Überblick fett gedruckten Begriffe abgehandelt. Steuergegenstand ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG
der stehende Gewerbebetrieb,
soweit er im Inland betrieben wird.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG wird ein Gewerbebetrieb im Inland betrieben, soweit für ihn im Inland eine Betriebsstätte i. S. des § 12 AO (siehe Rdn. 2058) unterhalten wird. Abweichend von der einkommen- und körperschaftsteuerlichen Behandlung führt bei Unternehmen, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben, ein ständiger Vertreter i. S. des § 13 AO nur dann zur Gewerbesteuerpflicht, wenn mit seiner Tätigkeit eine Betriebsstätte des vertretenen Unternehmens begründet wird.
9.1.1 Inlandsbegriff des GewStG
2022Das Inland i. S. des GewStG umfasst gem. § 2 Abs. 7 GewStG auch den Anteil am Festlandsockel, der der Bundesrepublik Deutschland zusteht, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden, sowie Teile von durch DBA festgelegten grenzüberschreitenden Gewerbegebieten. Seit dem Erhebungszeitraum 2008 gehört zum Inland in diesem Sinne auch der Teil des Festlandsockels, der der Energieerzeugung unter Nutzung...BGBl 2014 I S. 1266