Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler
Die Reinvestitionsregelung des § 6b EStG und die für nichtbilanzierende Unternehmen geltende Vorschrift des § 6c EStG sind seit ihrer Einführung im Jahr 1964 immer wieder Gegenstand gesetzlicher Änderungen – zuletzt durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) – gewesen. Darunter hatte nicht nur die vorübergehende Einführung einer betriebsbezogenen Fassung der Begünstigung in den Jahren 1999 bis 2001 für einige Verwirrung gesorgt, auch die aufgrund einer Entscheidung des EuGH im Jahre 2015 geschaffene Stundungsregelung in § 6b Abs. 2a EStG hat neue Fragen aufgeworfen. Der EuGH hatte mit Urteil v. 16.4.2015 in der Rechtssache C-591/13 ( VAAAE-89472) entschieden, dass das Inlandserfordernis nach § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG nicht mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV sowie des Art. 31 des EWR-Abkommens vereinbar ist. Unionsrechtlich weiterhin zweifelhaft ist aber die Frage, ob das Inlandserfordernis der Mindestzugehörigkeit zu einer inländischen Betriebsstätte in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG unionskonform ist.