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Grunderwerbsteuer | Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs (BFH)
Die Rückgängigmachung eines
Grundstückskaufvertrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1
GrEStG setzt voraus, dass
der Anspruch des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks durch Aufhebung des
Vertrags zivilrechtlich wirksam beseitigt wird. Haben mehrere Erwerber ein
Grundstück zu Miteigentum gekauft, kann das Ausscheiden nur eines Erwerbers aus
dem Kaufvertrag ihren gemeinschaftlichen Anspruch auf Übereignung des
Grundstücks nicht wirksam beseitigen (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 GrEStG wird eine Steuerfestsetzung auf Antrag aufgehoben, wenn ein Erwerbsvorgang vor dem Übergang des Eigentums am Grundstück auf den Erwerber durch Vereinbarung der Vertragspartner innerhalb von zwei Jahren ...