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Einkommensteuer | Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell (BFH)
Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell
kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht
kommen. Dies gilt auch für die Aufwendungen für die Arbeitnehmer, mit denen das
Unternehmen am betreffenden Bilanzstichtag zwar noch keine gesonderte
Freistellungsvereinbarung getroffen hat und die sich noch nicht in der
Freistellungsphase befunden haben, die nach dem Anstellungsvertrag aber bereits
einen entsprechenden Anspruch haben (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell in den Streitjahren 2010 bis 2012:
Die Klägerin bietet bestimmten Führungskräfte...