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Einkommensteuer | Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie (BFH)
Begriffsnotwendig für das Vorliegen
einer Bauleistung und eines Bauwerks gemäß der normspezifisch weit
auszulegenden Legaldefinition des
§ 48 Abs. 1
Satz 3 EStG ist ein Bezug zum Baugewerbe (Bestätigung des
). Bei der tatrichterlichen Gesamtwürdigung, ob
ein Objekt als Bauwerk zu qualifizieren ist, hat das FG sämtliche
Einzelfallumstände in den Blick zu nehmen. Verkabelungsarbeiten und die Montage
von Kabelrinnen für in Werkhallen errichtete Fertigungsstraßen der
Automobilindustrie sind nicht auf ein Bauwerk bezogen und deshalb keine
Bauleistung i. S. des
§ 48 Abs. 1
Satz 3 EStG (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer i. S. des § 2 UStG oder an ei...