Suchen Barrierefrei

Gewerbesteuer

Steuerrecht //

Zur Gewerbesteuerpflicht bei sog. aufwärts abgefärbten Personengesellschaften

Finanzverwaltung passt Auffassung mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 der Rechtsprechung an

Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 (BStBl 2025 I S. 1838) passt die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur sachlichen Gewerbesteuerpflicht von vermögensverwaltenden Personengesellschaften in den Fällen der sog. Aufwärtsabfärbung der Rechtsprechung an. Die im BFH-Urteil v. 6.6.2019 - IV R 30/16 (BStBl 2020 II S. 649) zum Ausdruck kommenden gewerbesteuerlichen Grundsätze sind damit in allen offenen Fällen über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.

Gewerbesteuer //

Unschädlichkeit der Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung für die erweiterte Kürzung vor dem Erhebungszeitraum 2021

Mit zwei Entscheidungen v. 25.9.2025 hat der IV. Senat des BFH entschieden, auch vor der Kodifikation von § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c GewStG, der ab dem Erhebungszeitraum 2021 Anwendung finde, könne eine Mitüberlassung einer Betriebsvorrichtung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nicht entgegenstehen. Dies ist aber daran geknüpft, dass es sich bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen um ein begünstigungsunschädliches Nebengeschäft handelt. Die dafür von der Rechtsprechung aufgestellten Tatbestandsvoraussetzungen sind als eng zu erachten. Werden sie aber eingehalten, steht eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen der Anwendung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags selbst dann nicht entgegen, wenn sie sich im Rahmen einer Betriebsverpachtung vollzieht, die dadurch geprägt ist, dass es sich lediglich um eine Grundstücksverpachtung handelt, das Grundstück aber die alleinige funktional wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.

Gewerbesteuer //

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Mitvermietung eines Lastenaufzugs

Die Mitvermietung eines Lastenaufzugs bei der Vermietung eines Kaufhauses steht der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegen. Die Mitvermietung des Lastenaufzugs, der als Betriebsvorrichtung anzusehen ist, stellt im Rahmen der Vermietung eines Kaufhauses einen notwendigen Teil einer wirtschaftlichen sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung dar.

Gewerbesteuer //

Dividendenausschüttung unter gewerbesteuerbefreiten Betrieben

Erhält eine Pflegedienst-GmbH, die nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist, von ihrer Tochter-GmbH, die eine ambulante Palliativversorgung betreibt und ebenfalls nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG gewerbesteuerbefreit ist, eine Dividende, ist die Dividende bei der Pflegedienst-GmbH nicht gewerbesteuerfrei. Denn die Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG gilt nicht umfassend, sondern nur für diejenigen Erträge, die aus dem Pflegebetrieb erzielt werden.

Gewerbesteuer //

Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter Gewerbesteuerkürzung

Die verdeckte treuhänderische Tätigkeit einer grundbesitzenden Gesellschaft für eine Schwestergesellschaft in Bezug auf übertragene Betriebsvorrichtungen (wirtschaftliches Eigentum) steht der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entgegen. Die fremdnützige Vermietungstreuhand zugunsten einer Schwestergesellschaft stellt auch keine unschädliche Nebentätigkeit dar. Eine Gegenleistung in einem Übertragungsvertrag kann auf die beiden Hauptleistungspflichten (Übertragung und Treuhandtätigkeit) aufzuteilen sein.

Gewerbesteuer //

Die Belastung von Dividenden mit Gewerbesteuer im Lichte der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) will unter anderem eine Doppelbelastung von Dividenden innerhalb der EU auf Ebene der Muttergesellschaft vermeiden. Körperschaftsteuerlich wurde die MTR in Deutschland durch § 8b KStG umgesetzt, der grundsätzlich eine effektive Steuerfreistellung von 95 % für Schachteldividenden bei einer Mindestbeteiligung von 10 % vorsieht. Neben der Körperschaftsteuer stellt sich jedoch die Frage, ob auch die gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden den Vorgaben der MTR genügen muss. Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG fordert eine Mindestbeteiligung von 15 % sowie in zeitlicher Hinsicht, dass diese Mindestbeteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums besteht (strenges Stichtagsprinzip) – Anforderungen, die von der MTR abweichen. Die Frage, ob die Gewerbesteuer vom sachlichen Anwendungsbereich der MTR erfasst ist, wurde bereits in der Vergangenheit lange diskutiert.

Gewerbesteuer //

Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung beim Treuhandmodell

Eine GmbH, die eine Immobilie verwaltet und die von ihr zunächst vermieteten Betriebsvorrichtungen auf eine Schwestergesellschaft überträgt, um die Betriebsvorrichtungen anschließend als verdeckte Treuhänderin zu verwalten, kann keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend machen. Denn die Treuhandtätigkeit ist eine schädliche Betätigung i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

Loading...