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Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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DBA-Schweiz //

u.a. Grenzgängereigenschaft bei Teilzeitbeschäftigung (FG)

Eine Rückkehr aus dem Tätigkeitsstaat wird an den Tagen nicht verlangt, an denen sich der Grenzgänger aus beruflichen oder privaten Gründen nicht in den Tätigkeitsstaat begeben hat. Am Arbeitsort verbrachte arbeitsfreie Tage (insbesondere Urlaubs- und Krankheitstage, arbeitsfreie Samstage, Sonntage und Feiertage, Arbeitstage im Wohnsitzstaat oder einem Drittstaat) sind in diese Beurteilung nicht einzubeziehen. Bei einem Teilzeitbeschäftigten, der nur tageweise im anderen Staat beschäftigt ist, ist die Anzahl von 60 unschädlichen Tagen durch proportionale Kürzung im Verhältnis der Arbeitstage vorzunehmen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.06.2024 - 2 K 2189/21; Revision zugelassen).

Abo Kapitalertragsteuer //

Unionsrechtswidrige Dividendenbesteuerung bei Verlusten

In der Rechtssache „Credit Suisse Securities“ (Rs. C-601/23) hat der EuGH entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Dividenden in Abhängigkeit von der Ansässigkeit des defizitären Anteilseigners gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Bereits im Urteil „Sofina u. a.“ (EuGH, Rs. C-575/17) hatte der EuGH entschieden, dass die sofortige Erhebung einer finalen Quellensteuer auf Streubesitzdividenden gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wenn sich der gebietsfremde Dividendenempfänger in einer Verlustsituation befindet und ein inländischer Dividendenempfänger in einer Verlustsituation keiner entsprechenden Besteuerung unterliegt.

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