Der vom Bundestag am 18.10.2024 beschlossene Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) sieht ab dem Jahr 2025 weitreichende Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen vor. Diese Änderungen betreffen insbesondere Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, die während der Ansparphase im Ausland steuerlich gefördert wurden. Bisher wurden solche Einkünfte, die nur auf im Ausland geförderten Beiträgen beruhen, in Deutschland unter bestimmen Umständen in Gänze steuerfreigestellt oder nur anteilig besteuert. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen sollen diese Einkünfte vollständig der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Nach Ansicht des Gesetzgebers führt die bisherige Regelung zu einer ungerechtfertigten Besserstellung von Empfängern ausländischer Vorsorgeleistungen im Vergleich zu inländischen Pensionszahlungen. Letztere werden bereits vollumfänglich besteuert, wenn die Beiträge während der Ansparphase steuerlich gefördert wurden.