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Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

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Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie (Kommission)

Die Europäische Kommission hat u.a. gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da es die 6. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt hat. Konkret geht es um die Gewährleistung eines umfassenden Zugangs zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

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