Internationales Steuer- & Wirtschaftsrecht

Abo Einkommensteuer //

JStG 2024: Steuerverschärfung für ausländische Alterseinkünfte

Der vom Bundestag am 18.10.2024 beschlossene Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) sieht ab dem Jahr 2025 weitreichende Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen vor. Diese Änderungen betreffen insbesondere Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, die während der Ansparphase im Ausland steuerlich gefördert wurden. Bisher wurden solche Einkünfte, die nur auf im Ausland geförderten Beiträgen beruhen, in Deutschland unter bestimmen Umständen in Gänze steuerfreigestellt oder nur anteilig besteuert. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen sollen diese Einkünfte vollständig der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Nach Ansicht des Gesetzgebers führt die bisherige Regelung zu einer ungerechtfertigten Besserstellung von Empfängern ausländischer Vorsorgeleistungen im Vergleich zu inländischen Pensionszahlungen. Letztere werden bereits vollumfänglich besteuert, wenn die Beiträge während der Ansparphase steuerlich gefördert wurden.

Abo Einkommen-/Körperschaftsteuer //

Entwurf des neuen Anwendungsschreibens zur Zinsschranke veröffentlicht

Spätestens seit der Änderung der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurde eine Reaktion der Finanzverwaltung auf praktische Anwendungsfragen mit Spannung erwartet. Das BMF hat am 9.10.2024 reagiert und einen Entwurf für ein überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Zinsschranke veröffentlicht (s. DAAAJ-76603).

Abo Internationales Steuerrecht //

Steuerrisiken im Konzern unter besonderer Berücksichtigung von Holdingkosten

Steuerrisiken können durch Fehler entstehen oder aufgrund einer unklaren Rechtslage. Auch sind Reputationsrisiken möglich, wenn aggressive Steuergestaltungen zwar rechtlich zulässig sind, jedoch zu einer Prangerisierung dieser Unternehmen führen. Bei internationalen Konzernen kann es zudem zu Risiken im Bereich der Verrechnungspreise kommen. Soweit der Konzern durch eine Holdinggesellschaft gesteuert wird, stellt sich aus steuerlicher Sicht die Frage der zutreffenden Allokation der Holdingkosten.

Abo Körperschaftsteuer //

Anwendung der Freistellungs- oder der Anrechnungsmethode auf Betriebsstätteneinkünfte

Steht nach einem DBA die Anwendung der Freistellungsmethode unter einem Aktivitätsvorbehalt, in dessen Rahmen auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG verwiesen wird, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dort genannte Tatbestandsmerkmal der „ausländischen Gesellschaft“. Zudem gelten sämtliche in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG aufgestellten Tatbestandseinschränkungen.

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Steuerhinterziehungsbekämpfung //

Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung (BMF)

Das BMF hat am 10.10.2024 den Referentenentwurf für eine "Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung" veröffentlicht. Die Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind. Die EU-Liste wird zweimal jährlich aktualisiert, i.d.R. im Februar und Oktober.

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Körperschaftsteuer //

Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte (BFH)

Sieht eine abkommensrechtliche "Switch-over"-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis AStG verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal "ausländische Gesellschaft". Die Verweisung betrifft nicht nur die Regelung der aktiven (Grund-)Tätigkeiten, sondern bezieht die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG vorgesehenen Einschränkungen ein (hier: Mitwirkung eines gemäß § 7 AStG an der Gesellschaft beteiligten, unbeschränkt Steuerpflichtigen an der Dienstleistung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG: BFH, Urteil v. 3.7.2024 - I R 4/21; veröffentlicht am 17.10.2024).

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