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Einkommen- & Lohnsteuer

Abo Einkommensteuer //

Verlagerung der Fünftelregelung für Abfindungen auf das Veranlagungsverfahren

In wirtschaftlich angespannten Zeiten sehen sich steuerliche Berater vermehrt mit dem Thema Abfindungen konfrontiert. Die Besteuerung dieser Abfindungen erfolgt begünstigt nach der Fünftelregelung i. S. des § 34 Abs. 1 EStG. Beeinflusst wird die letztliche Steuerlast insbesondere durch neben der Abfindung vorliegende Einkünfte. Durch das Wachstumschancengesetz ist es zu einer Änderung des Besteuerungsverfahrens gekommen.

Editorial //

Der Steuerpflichtige hat die Wahl

... anderes folgt insbesondere nicht aus dem Beschluss des BVerfG v. 8.7.2021 - 1 BvR 2422/17 ( TAAAH-87096) zur Vollverzinsung. Danach ist der Gesetzgeber zwar gehalten, bei einer dahingehenden Zinssatztypisierung den abzuschöpfenden Vorteil realitätsgerecht zu bemessen. Die dort genannten Grundsätze lassen sich auf den Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG jedoch nicht übertragen. Insbesondere ist der Gesetzgeber nicht gehalten, die Höhe des sechsprozentigen Gewinnzuschlags an ein strukturelles Niedrigzinsniveau anzupassen. Dies hat der BFH mit Urteil v. 20.3.2024 in der Sache VI R 20/23 deutlich gemacht. Denn Gewinnzuschlag und Nachzahlungszinsen sind insoweit nicht miteinander vergleichbar (Kanzler, NWB 20/2024 S. 2765). Der Gewinnzuschlag ist keine – für Steuerpflichtige unausweichliche – Zinssatztypisierung. § 6b EStG ist vielmehr ein Subventionsangebot, das der Gesetzgeber in § 6b Abs. 7 EStG mit einem Gewinnzuschlag bewehrt hat. Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Abo Einkommensteuer //

Ausgleichszahlungen für Zinsswap als Betriebsausgaben

Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn das Zinsswap-Geschäft mit dem betrieblichen Darlehen hinreichend eng verknüpft ist. Weiterhin muss der Steuerpflichtige das Zinsswap-Geschäft als betriebliches Geschäft behandeln; dies setzt voraus, dass er die laufenden Zahlungen für den Zinsswap in der laufenden Buchführung – und nicht erst im Jahresabschluss oder in einem Folgejahr – als betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Abo Gewerbesteuer //

Aufwärtsabfärbung einer Personengesellschaft und Gewerbesteuerpflicht

Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung, nach der eine Personengesellschaft, die nur aufgrund einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (Aufwärtsabfärbung) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Eine Gewerbesteuerpflicht wäre eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber einem Einzelunternehmer; denn ein Einzelunternehmer kann gleichzeitig verschiedene Einkunftsarten ausüben, ohne dass es zu einer Gewerbesteuerpflicht aller Tätigkeiten kommt, sondern es wird nur die originär gewerbliche Tätigkeit der Gewerbesteuer unterworfen.

Abo Einkommensteuer //

Übertragung einer sog. § 6b-Rücklage aus einer Gesamthandsbilanz in eine Ergänzungsbilanz

Nach einem FG-Urteil können die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen.

Abo BVI-Studie //

Fondsmanager haben Home Bias

Wie wichtig Standortpolitik im Wettbewerb der Finanzplätze ist, zeigt eine Studie des deutschen Fondsverbands BVI. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass Fondsmanager gern in Unternehmen des Landes investieren, in dem sie arbeiten. Der BVI beziffert den „Manager Home Bias“, also den höheren Portfolioanteil bei global investierenden Aktienfonds, auf 1 bis 2 Prozentpunkte. Wären mehr Fondsmanager in der EU beheimatet, könnten 3 Mrd. € mehr Investitionen in der EU stattfinden. Die Realwirtschaft in der EU profitiert kaum vom Home Bias durch bessere Finanzierungsmöglichkeiten, da 62 % der Portfoliomanager der in Europa vertriebenen Fonds vor allem in England, den USA und der Schweiz arbeiten.

Abo Einkommensteuer //

Noch kein Werbungskostenabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass auch die volle Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Anlass dazu gibt, bereits bei Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einen Werbungskostenabzug zuzulassen. Die Entscheidung ist für jeden Vermieter, der Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage tätigt, wesentlich.

Editorial //

Notwendigkeit einer grundlegenden Neuordnung

Am 15.5.2025 hat das BMF auf seinen Internetseiten die Vorabfassung eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats zum Thema „Vereinfachte Einkommensbesteuerung – Möglichkeiten und Grenzen illustriert am Beispiel steuerlicher Abzüge in der Arbeitnehmerbesteuerung“ (abzurufen unter: https://go.nwb.de/f5sgm) zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, der ungünstiger kaum sein konnte. Denn im Mai konnten die gewiss sehr aufschlussreichen weiterführenden Erkenntnisse und als „Reformoptionen“ verpackten Änderungsvorschläge keinen Einfluss mehr auf die Koalitionsverhandlungen und den Koalitionsvertrag nehmen. Wahrscheinlich aber hätte auch eine frühere Veröffentlichung ebensowenig Beachtung gefunden wie der bereits im vergangenen Jahr vorgelegte Bericht der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“, der sich ebenfalls ausführlichst des Themas der Arbeitnehmerbesteuerung angenommen hatte. Stattdessen verzichtete man im Koalitionsvertrag darauf, die Besteuerung von Arbeitnehmern grundlegend neu zu gestalten und einigte sich nur auf eine Erhöhung der Pendlerpauschale sowie die Begünstigung von Mehrarbeit.

Abo Einkommensteuer //

Personenzusammenschlüsse von Freiberuflern und gewerbliche Einkünfte

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt gem. BFH-Urteil vom 4.2.2025 im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer ggf. äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt.

Abo Einkommensteuer //

Neues zu Kryptowerten: Mehr Pflichten, mehr Unsicherheiten

Mit Schreiben v. 6.3.2025 (BStBl 2025 I S. 658) hat das BMF seine Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten überarbeitet und das Vorgängerschreiben v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668) vollständig ersetzt. Während sich an der materiellen Besteuerung von Kryptowerten – insbesondere zur Einordnung als Wirtschaftsgut, zur Anwendung des § 23 EStG oder zur Behandlung von Mining, Tausch oder Airdrops – nur wenig ändert, liegt der Schwerpunkt der Neufassung auf der strukturellen Überarbeitung und einer weitreichenden Ausweitung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Damit reagiert das BMF auf die zunehmende Komplexität kryptobasierter Vorgänge und die dynamische Entwicklung dezentraler Systeme.

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