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Einkommen- & Lohnsteuer

Einkommensteuer //

Hinterbliebenenrente nach dem AltEinkG – Hessisches FG weist Klage auch im zweiten Rechtsgang ab und lässt Revision zu

Die Klage einer Witwe gegen den einfachgesetzlich zutreffend angesetzten Besteuerungsanteil von 76 % wurde im ersten Rechtsgang noch unter dem Gesichtspunkt der „individuellen Betrachtungsweise“ zurückgewiesen, da nach Ansicht des Hessischen FG die Altersvorsorgebeiträge des Verstorbenen der Witwe nicht zugerechnet werden konnten. Der BFH hatte das Urteil jedoch aufgehoben und die Sache an das Hessische FG zurückverwiesen (Beschluss v. 30.8.2023 - X B 58/23, PAAAJ-49036; dazu Ermel, NWB 42/2023 S. 2864). Der Entscheidung im zweiten Rechtsgang wurde nun aber eine „strukturelle“ statt einer „individuellen“ Betrachtungsweise zugrunde gelegt (Hessisches FG, Urteil v. 12.11.2025 - 11 K 286/22, EAAAK-04714).

Steuerrecht //

Steuerliche Behandlung von Influencern

Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

In den vergangenen Jahren hat sich durch soziale Netzwerke wie Instagram, YouTube, TikTok oder Twitch ein Berufszweig entwickelt, der sowohl in der gesellschaftlichen Wahrnehmung als auch im steuerrechtlichen Kontext nicht mehr wegzudenken ist: die Tätigkeit von Influencern bzw. Content-Creators sowie von Streamern und Bloggern. Dabei erzielen sie Einkünfte aus verschiedenen Quellen, oftmals auch grenzüberschreitend, was nicht nur einkommensteuerliche, sondern auch umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft.

Einkommensteuer //

Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie

Wird ein Gesamtkaufpreis für die Anschaffung einer Immobilie vereinbart, ist dieser zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Dies gilt auch bei einer denkmalgeschützten Immobilie, da auch bei einer solchen der Bodenwert nicht mit 0,00 € angenommen werden kann. Für die Aufteilung des Gesamtkaufpreises sind zunächst einerseits der Gebäudewert und andererseits der Bodenwert getrennt zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile aufzuteilen, so der BFH mit Urteil v. 7.10.2025.

Einkommensteuer //

Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

Mit Urteil v. 21.8.2025 entschied der BFH, dass (1) bei einer Mitunternehmerschaft die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen müssen, dass (2) für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen ist und dass (3) ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag i. S. des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festzustellen ist.

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