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Einkommen- & Lohnsteuer

Abo EStG //

Änderungen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Mit Wirkung ab dem 1.1.2025 werden durch das Jahressteuergesetz 2024 in § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f EStG inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit über die bisherigen Tatbestände hinaus auch dann angenommen, wenn sich der im Ausland ansässige Arbeitnehmer in einer Freistellungsphase vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses befindet und weiterhin Arbeitslohn für eine früher im Inland ausgeübte oder verwertete Tätigkeit erhält. Gleichzeitig werden in § 50d Abs. 15 EStG hiervon abweichende DBA-Regelungen überschrieben. Zwei weitere spürbare Änderungen treten hinzu.

Abo Bilanzierung //

Zur Berücksichtigung von Zinsen in den handelsrechtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten

Bilanzierung, Ermittlung und Anwendungsbeispiele

Anschaffungs- und Herstellungskosten gehören zu den zentralen Bewertungskategorien des HGB und sind immer wieder Gegenstand strittiger Kommentarmeinungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung gewesen. Die Fragestellung, ob und wie Zinsen in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt werden, wird noch immer kontrovers diskutiert.

Abo Lohnsteuer //

Abgrenzung der Entfernungspauschale zu den tatsächlichen Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen

Das FG Düsseldorf hat bei einem Leiharbeitsvertragsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung zur Entleiherfirma und somit die Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 4 EStG daran scheitern lassen, dass dem die Regelung des § 1 Abs. 1b Satz 1 bis 3 AÜG entgegenstehe. Demzufolge kann der Leiharbeitnehmer die Kosten für Fahrten von seiner Wohnung zur Entleiherfirma nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und unterfällt nicht den Beschränkungen der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2024 - 15 K 1490/24 E, ZAAAJ-85831).

Abo Einkommensteuer //

Kapitalertragsteuer bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbefreiten Körperschaft

Unterhält eine steuerbefreite Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gilt sie nach § 44 Abs. 6 Satz 1 EStG als Gläubigerin und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb als Schuldner der Kapitalerträge. Wird die Kapitalertragsteuer nicht zutreffend angemeldet, kann sie grundsätzlich allein durch einen Nachforderungsbescheid, nicht aber durch einen Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Ist – fehlerhaft – ein Haftungsbescheid ergangen, ergibt sich daraus keine Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 15 AO.

Abo Einkommensteuer //

Neuigkeiten zur Kryptobesteuerung – FG Nürnberg entscheidet in der Hauptsache

Am 22.1.2025 ist ein Urteil des FG Nürnberg zur Besteuerung von Kryptogewinnen in der Hauptsache (3 K 760/22) ergangen. Der diesem Urteil zugrunde liegende Fall war bereits 2020 Gegenstand eines AdV-Verfahrens (Beschluss v. 8.4.2020 - 3 V 1239/19, HAAAH-48829), in dem es insbesondere darum ging, ob sog. Kryptogewinne als „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 EStG i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG“ zu versteuern sind.

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Beteiligungsverluste und Gewinn

Mit dem Urteil v. 31.1.2024 - X R 11/22 ( DAAAJ-74082) hat der BFH zur Frage der Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten im Fall der Ermittlung des Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) entschieden. Der BFH hat zum einen dargelegt, dass der Verlust einer Beteiligung, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann. Zum anderen hat er aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass in diesem Fall für den Zeitpunkt und Umfang des Betriebsausgabenabzugs maßgeblich ist, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind.

Abo Einkommensteuer //

Doppelbesteuerung von Leibrenten: Kein Vorläufigkeitsvermerk mehr – Praxisfolgen

Mit BMF-Schreiben v. 30.8.2021 (BStBl 2021 I S. 1042) wurden die Finanzbehörden angewiesen, die Steuerfestsetzung von Leibrentnern der Basisversorgung im Hinblick auf noch nicht abschließend geklärte verfassungsrechtliche Fragen nur vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorzunehmen. Diese Anweisung wurde nun überraschend mit BMF-Schreiben v. 10.3.2025 ( GAAAJ-86990) aufgehoben. Der Vorläufigkeitsvermerk ist daher in zukünftig ergehenden Steuerbescheiden nicht mehr enthalten. Möglicherweise wurde dabei vom BMF übersehen, dass noch zwei Revisionsverfahren beim BFH anhängig sind, die die verfassungskonforme Auslegung des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl 2004 I S. 1427) zum Gegenstand haben (X R 18/23 und X R 9/24), konkret die von der Rechtsprechung entwickelte Systematik zur Berechnung einer etwaigen Doppelbesteuerung. Insofern dürfte wieder mit Masseneinsprüchen nebst Anträgen auf Ruhen des Verfahrens zu rechnen sein. NWB-Nachricht v. 12.03.2025, Einkommensteuer | Doppelte Besteuerung der Rentenbezüge (BMF)

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Kaufpreisaufteilung bei Erwerb eines denkmalgeschützten Gebäudes

Der Kaufpreis für ein Grundstück, das mit einem denkmalgeschützten Gebäude bebaut ist, ist nach allgemeinen Grundsätzen der ImmoWertV auf den Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen. Der Denkmalschutz für das Gebäude führt nicht dazu, den Kaufpreis nahezu vollständig dem Gebäude zuzurechnen, indem der Bodenwert abgezinst wird.

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