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Einkommen- & Lohnsteuer

Abo Einkommensteuer //

Investitionsabzugsbetrag bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Ein im Einzelunternehmen gebildeter Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist rückgängig zu machen, wenn das Unternehmen rückwirkend zum Buchwert in eine GmbH eingebracht wird und die GmbH die Investitionen nach dem steuerlichen Übertragungstichtag tätigt. Denn dann hat das Einzelunternehmen die Investitionen nicht bis zum Ablauf der Investitionsfrist getätigt; die GmbH kann den IAB nicht fortführen.

Abo Einkommensteuer //

Vermietung und Veräußerung von Containern als gewerbliche Tätigkeit

Der Kauf und die Vermietung von Containern durch einen Anleger, der mit einer Containerverwaltungsgesellschaft entsprechende Verträge abgeschlossen hat, führt zu gewerblichen Einkünften, wenn ein Gesamtgewinn nur unter Einbeziehung eines Gewinns aus der Veräußerung der Container erzielt werden kann. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist grundsätzlich durch einen Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln.

Abo Atypisch stille Gesellschaft //

Steuerliche Problemfelder und Gestaltungsmöglichkeiten bei atypisch stillen Gesellschaften (Teil 1)

Die Entscheidung über die optimale Rechtsform eines Unternehmens wird maßgeblich von steuerlichen Überlegungen beeinflusst, da das deutsche Steuerrecht keine einheitliche Unternehmensbesteuerung kennt. Unternehmer stehen somit vor der Wahl, ihre Geschäfte entweder als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft zu führen. In diesem Kontext wird die atypisch stille Gesellschaft – insbesondere die GmbH & atypisch Still – als ein potenziell interessantes, jedoch unterrepräsentiertes Instrument in der steuerlichen Beratung betrachtet. Trotz ihrer Vorteile, wie z. B. Haftungsbeschränkung, Anonymität und steuerlichen Anreizen, findet diese Gesellschaftsform in der Praxis selten Anwendung, vor allem im Vergleich zu gängigeren Rechtsformen.

Abo Einkommensteuer //

Kein Wahlrecht zur Anwendung der BFH-Vertrauensschutzregelung bei § 17 EStG

Nach dem Urteil vom 20.2.2024 können Stpfl. auf die mit dem Urteil vom 11.7.2017 angeordnete Vertrauensschutzregelung des BFH zur befristeten Fortgeltung der zuvor geltenden Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung nicht wahlweise verzichten.

Abo Einkommensteuer //

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

Eine Tätigkeit im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) i. S. des § 3 Nr. 26a Satz 1 Alt. 1 EStG ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für die jPdöR als deren Vertreter auftritt. Die nach § 3 Nr. 26a Satz 1 Alt. 1 EStG begünstigte Tätigkeit ist ohne weitere Voraussetzungen schon dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige im Auftrag oder im Dienst einer jPdöR tätig wird; weder die jPdöR als Auftraggeberin noch die ehrenamtlich unterstützte nebenberufliche Tätigkeit im Auftrag oder im Dienst der jPdöR muss zusätzlich der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke dienen.

Editorial //

§ 3b EStG kennt nur einen Grundlohn

Im jüngsten BFH-Urteil VI R 1/22 vom 11.4.2024 zum § 3b EStG zur Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ging es um eine Förderschule mit angeschlossenem Internat für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Die Mitarbeiter der Einrichtung betreuen die in Wohngruppen lebenden Jugendlichen und Kinder auch in der Nacht, was nach den arbeitsvertraglichen Regelungen als Bereitschaftsdienst behandelt wird. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Betreuungspersonals betrug im Streitzeitraum bei Vollzeitbeschäftigung durchschnittlich 39 Stunden; für sie wurde eine monatliche Regelvergütung, das sog. Tabellenentgelt, gezahlt. Die Bereitschaftsdienstzeit wurde nur zu 25 % als Arbeitszeit entgolten. Daneben erhielten die Mitarbeiter für den Bereitschaftsdienst in den Nachtstunden je tatsächlich geleisteter Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 % des auf eine Stunde umgerechneten individuellen Tabellenentgelts. Der Zeitzuschlag für die Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr wurde steuerfrei ausgezahlt und in entsprechenden Aufzeichnungen dokumentiert.

Abo Einkommen-, Umsatzsteuer //

Abfindungszahlungen zur vorzeitigen Aufhebung eines Mietvertrags

Ein geeignetes Mittel zur vorzeitigen Aufhebung eines Mietvertrags ist die Vereinbarung einer Abfindungszahlung zugunsten der weichenden Vertragspartei. Auf diese Weise können insbesondere Vermieter frühzeitig den unmittelbaren Besitz an einem Grundstück zurückerlangen. Dabei können die Gründe für eine vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags vielfältig sein. Denkbar ist z. B. eine geplante Eigennutzung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau. Doch wie sind solche Abfindungszahlungen steuerlich zu behandeln? Genau dieser Frage widmet sich der hiesige Beitrag.

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