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Einkommen- & Lohnsteuer

Einkommensteuer //

Entnahme eines häuslichen Arbeitszimmers und spätere Veräußerung

Der Verkauf einer Eigentumswohnung mehr als zehn Jahre nach dem Erwerb führt nicht zu einem anteiligen Spekulationsgewinn, wenn zu der Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer gehörte, das innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf aus dem Betriebs- in das Privatvermögen entnommen wurde. Das entnommene Arbeitszimmer ist mit der verkauften Wohnung nämlich nicht wirtschaftlich identisch.

Einkommensteuer //

Keine KESt-Entlastung bei Ausschüttungen hybrider deutscher Gesellschaften an US-Muttergesellschaften

Überraschende Änderung der Verwaltungspraxis: Bei Ausschüttungen aus Deutschland an US-Gesellschaften soll die Entlastung von der Kapitalertragsteuer seit kurzem davon abhängen, wie die ausschüttende deutsche GmbH für US-Steuerzwecke qualifiziert wird (sog. Check-the-Box Election). Die Kehrtwende erfolgt ohne Gesetzesänderung, betrifft zahlreiche US-Inbound-Strukturen und führt zu erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit für US-Investoren. In einer Phase schwacher Konjunktur, hoher Bürokratiekosten und intensivem Standortwettbewerb untergräbt zusätzliche Unsicherheit die Investitionsbereitschaft und birgt politisches Konfliktpotenzial im Verhältnis zu den USA.

Einkommensteuer //

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung

Mit Urteil v. 1.10.2025 hat der BFH entschieden, ein Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG an eine in der Schweiz ansässige Stiftung komme nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Spendenabzugs nach den einschlägigen Regelungen nach deutschem Recht erfüllt sind. Dazu muss bei der ausländischen – im Streitfall schweizerischen – Stiftung die formelle Satzungsmäßigkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AO gegeben sein, und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist (§ 59 Halbsatz 2 AO i. V. mit § 63 Abs. 1 AO, sog. materielle Satzungsmäßigkeit).

Einkommensteuer //

Einnahmen eines Arbeitnehmers aus stiller Gesellschaft und aus Genussrechten

Erhält ein Arbeitnehmer Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers oder aus Genussrechten aus einem Genussrechtsprogramm seines Arbeitgebers, gehören die Vergütungen zu den Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 7 EStG und nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Voraussetzung zur Zuordnung zu § 20 EStG ist, dass das gesellschaftsrechtliche Sonderrechtsverhältnis (stille Gesellschaft bzw. Genussrecht) ernsthaft vereinbart ist, durchgeführt wird und so ausgestaltet ist, dass es neben dem Arbeitsverhältnis einen eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt aufweist.

Steuerrecht //

Einschränkung des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG bei einem Vorbehaltsnießbrauch

Buchwertfortführung und tätigkeitsbezogene Betrachtung

Die Norm des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG zur Buchwertfortführung bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb hat, über den bloßen Gesetzestext hinaus, Erfordernisse, die es zu beachten gilt, da ansonsten eine Aufdeckung der stillen Reserven droht.

Einkommensteuer //

Geldwerter Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zur Privatnutzung durch den Arbeitgeber überlassen, ist der daraus resultierende Vorteil entweder nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der fahrzeugbezogenen Kosten, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung, wenn bei einer hypothetischen Kostentragung durch den Arbeitgeber der daraus resultierende Nutzen von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wäre. Letztere umschließt aber grds. nicht die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage, so dass dafür aufgewandte Kosten des Arbeitnehmers nicht zu einer Vorteilsminderung führen, wie der VI. Senat mit Urteil v. 9.9.2025 entschied.

Künstliche Intelligenz //

Steuerliche Implikationen von KI-generierten Texten

Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in kürzester Zeit zu einem prägenden Instrument in zahlreichen kreativen und wirtschaftlichen Bereichen entwickelt – insbesondere bei der automatisierten Generierung von Texten. Diese Entwicklung wirft grundlegende rechtliche und steuerliche Fragen auf: Wer ist Urheber eines KI-generierten Werks? Wie ist der menschliche Beitrag zu bewerten? Und wie sind die daraus resultierenden Einnahmen steuerlich zu behandeln? Die steuerliche Behandlung von KI-generierten Texten hängt dabei entscheidend vom Maß der menschlichen Mitwirkung ab. Die bisherige Rechtslage stößt hier an Grenzen. Es besteht dringender Bedarf nach Klarstellung durch Gesetzgeber und Verwaltung.

Einkommensteuer //

Beteiligung eines Mitunternehmers an GmbH als Sonderbetriebsvermögen II

Beteiligt sich ein Mitunternehmer an einer GmbH, an der bereits die Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) beteiligt ist, gehört die Beteiligung des Mitunternehmers nur dann zu seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II, wenn entweder die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft für das Unternehmen der Mitunternehmerschaft ist oder wenn durch die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft der Einfluss des Mitunternehmers in der Mitunternehmerschaft steigt bzw. gestärkt wird.

Einkommensteuer //

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG: Zur Erforderlichkeit von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG und Berücksichtigung der Übertragung oder Überführung in Geldbeträgen in einen anderen Betrieb nach § 34a Abs. 5 Satz 2 EStG

Mit Urteil v. 9.9.2025 entschied der BFH, dass das Finanzgericht für die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a Abs. 1 EStG, soweit die damit zusammenhängenden Einkünfte vom Lage-/Betriebsfinanzamt i. S. des § 18 Abs. 1 AO nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen hat, ob vom Lage-/Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gem. § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG erlassen worden ist.

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