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Einkommen- & Lohnsteuer

Künstliche Intelligenz //

Steuerliche Implikationen von KI-generierten Texten

Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in kürzester Zeit zu einem prägenden Instrument in zahlreichen kreativen und wirtschaftlichen Bereichen entwickelt – insbesondere bei der automatisierten Generierung von Texten. Diese Entwicklung wirft grundlegende rechtliche und steuerliche Fragen auf: Wer ist Urheber eines KI-generierten Werks? Wie ist der menschliche Beitrag zu bewerten? Und wie sind die daraus resultierenden Einnahmen steuerlich zu behandeln? Die steuerliche Behandlung von KI-generierten Texten hängt dabei entscheidend vom Maß der menschlichen Mitwirkung ab. Die bisherige Rechtslage stößt hier an Grenzen. Es besteht dringender Bedarf nach Klarstellung durch Gesetzgeber und Verwaltung.

Einkommensteuer //

Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Steuerlich relevante Einkünfte setzen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht voraus. Ohne diese grundsätzliche Absicht des Steuerpflichtigen können negative Einkünfte in der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt werden. Auch wenn die Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus auf Dauer angelegten Vermietungen inzwischen grundsätzlich nur noch bei Sondersachverhalten infrage gestellt wird (BMF, Schreiben v. 8.10.2004, BStBl 2004 I S. 933, Rz. 1), bleiben Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen im Fokus der Finanzverwaltung. In einem aktuellen Streitfall hat der BFH mit Urteil v. 12.8.2025 - IX R 23/24 (FAAAK-02025) entschieden, dass bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung grundsätzlich und typisierend von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen − abgesehen von Vermietungshindernissen − nicht erheblich (d. h. um mindestens 25 %) über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren unterschreitet.

Einkommensteuer //

Geldwerter Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zur Privatnutzung durch den Arbeitgeber überlassen, ist der daraus resultierende Vorteil entweder nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der fahrzeugbezogenen Kosten, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung, wenn bei einer hypothetischen Kostentragung durch den Arbeitgeber der daraus resultierende Nutzen von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wäre. Letztere umschließt aber grds. nicht die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage, so dass dafür aufgewandte Kosten des Arbeitnehmers nicht zu einer Vorteilsminderung führen, wie der VI. Senat mit Urteil v. 9.9.2025 entschied.

Editorial //

Aktiv in der Rente

Anfang Dezember hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (kurz „Aktivrentengesetz“) beschlossen. Am 19.12.2025 hat auch der Deutsche Bundesrat zugestimmt. Damit ist der Weg für die Aktivrente frei. Kern der Neuregelung ist die Einführung von § 3 Nr. 21 EStG, wonach Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit bis zu 24.000 € jährlich steuerfrei gestellt werden, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Durch die Steuerfreistellung von Arbeitsentgelt soll ein Anreiz gesetzt werden, über die Regelaltersgrenze hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Ziel ist es, die Erwerbsquote insgesamt zu erhöhen, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten (vgl. BT-Drucks. 21/2673, S. 13).

Einkommensteuer //

Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Die Nahrungsaufnahme ist ein menschliches Grundbedürfnis. Eine jedenfalls teilweise private Mitveranlassung ist in der Folge auch im Rahmen geschäftlicher Bewirtungen regelmäßig nicht zu verneinen. Nicht zuletzt aus diesen Erwägungen geht die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG mit der Erfüllung umfassender Dokumentations- und Nachweisanforderungen einher. Die Finanzverwaltung hat – im Wesentlichen wegen der Einführung der E-Rechnung – mit dem BMF-Schreiben v. 19.11.2025 (BStBl 2025 I S. 1938) ihre Auffassung aktualisiert. Es verbleiben jedoch erhebliche Zweifelsfragen hinsichtlich der Anforderungen an Bewirtungsrechnungen für die anwendende Praxis. Eine weitere Herausforderung resultiert aus der erneuten Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes für Speisen vor Ort.

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Lohnabrechnung //

Mögliche Fehler in den Gehaltsabrechnungen für Januar 2026 bei Landesbediensteten (FinMin)

Aufgrund einer technischen Störung im BZSt ist es bei der Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Deshalb konnten Dienststellen im öffentlichen Dienst, die Gehälter als Vorschuss auszahlen, in der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2026 in manchen Fällen nicht die richtigen Beiträge zur privaten Kranken -und Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigen. Auch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) war betroffen.

Gesetzgebung //

Steueränderungsgesetz 2025, Aktivrentengesetz und Cuxhavengesetz

Am 19.12.2025 haben mehrere Gesetzesvorhaben erfolgreich den Bundesrat passiert, mit denen eine beachtliche Zahl an steuerlichen Änderungen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden waren, zum Jahresausklang umgesetzt werden konnten. Dieses neue Entlastungspaket mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 7,4 Mrd. € begünstigt breite Teile der Gesellschaft u. a. mit steuerlichen Entlastungen und Erleichterungen für Arbeitnehmer, Landwirte, Gastronomie, Spitzensportler und ehrenamtliches Engagement. Hervorzuheben sind:

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