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Einkommen- & Lohnsteuer

Einkommensteuer //

Neues Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung für energetische Sanierung

Mit § 35c EStG besteht seit 2020 die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden durch einen progressionsunabhängigen Steuerabzug zu fördern. Die Regelung ergänzt die bestehenden Förderprogramme und soll Eigentümern einen weiteren Anreiz geben, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken.

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Gesetzgebung //

Verlängerung des Rentenniveaus und mehr „Mütterrente“ (Bundesregierung)

Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 % (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Diese und weitere Maßnahmen sind in dem von der Bundesregierung am 1.10.2025 veröffentlichten Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten enthalten (BT-Drucks. 21/1929).

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Einkommensteuer //

Grundfreibetrag in den Jahren 2023 und 2024 grundrechtskonform (FG)

§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des InflAusG (Grundfreibetrag) ist sowohl für den VZ 2023 als auch für den VZ 2024 anzuwenden. Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO und eine Vorlage zum BVerfG gem. Art. 100 Abs. 1 des GG sind im Streitfall nicht geboten, da das Gericht - trotz bestehender verfassungsrechtlicher Bedenken - nicht von der Verfassungswidrigkeit der Vorschriften des § 32a Abs. 1 S. 2 EStG i.d.F. des InflAusG überzeugt ist (Schleswig-Holsteinisches FG, Gerichtsbescheid v. 28.3.2024 - 1 K 37/23; Revision anhängig, BFH-Az. III R 26/24).

Einkommensteuer //

Notwendige Einbeziehung eines künftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns bei einer Totalgewinnprognose

Ist streitig, ob eine gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht betrieben und damit steuerlich zu berücksichtigen ist oder aber als sog. Liebhabereibetrieb steuerlich außer Ansatz bleibt, ist ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn selbst dann in die Totalgewinnprognose einzubeziehen, wenn ein solcher Gewinn in einem vorgelegten Betriebskonzept nicht berücksichtigt worden ist, so der BFH mit Urteil v. 21.5.2025.

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Einkommensteuer //

Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten (BFH)

Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anschluss an BFH, Urteil v. 13.12.2023 - VI R 3/22, BStBl II 2024, 823: BFH, Urteil v. 21.5.2025 - III R 45/22; veröffentlicht am 2.10.2025).

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