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Einkommen- & Lohnsteuer

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Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

Bei Darlehensverträgen unter Angehörigen mangelt es nicht selten – wie bei grundsätzlich allen Verträgen unter Angehörigen – an einem Interessenwiderstreit. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen, ob das Vertragsverhältnis für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist. In diesem Zusammenhang kommt dem sog. Fremdvergleich entscheidende Bedeutung zu.

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Firmenfitnesscenterverträge im Lohnsteuerrecht

Zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung spielen Benefits eine bedeutsame Rolle. Das Lohnsteuerrecht ermöglicht durch Befreiungstatbestände sowie Lohnsteuerpauschalierungen zulasten des Arbeitgebers eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Im Fokus der Lohnsteuergestaltung stehen vermehrt auch Firmenfitnesscenterverträge, die mit sog. Systemanbietern abgeschlossen werden. Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder steuerpflichtig sind und ob im Falle der Steuerpflicht auch die 50 €-Freigrenze oder eine Pauschalierung der Steuer nach § 37b Abs. 2 EStG angewandt werden kann.

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Einkommensteuer //

Erste Tätigkeitsstätte eines Berufssoldaten (FG)

Ob ein (unbefristet tätiger) Berufssoldat einer Dienststelle der Bundeswehr dauerhaft zugeordnet ist und dort eine erste Tätigkeitsstätte begründet, richtet sich u.a. danach, ob ihm nach der einschlägigen Verfügung der Bundeswehr ein fest eingerichteter Dienstposten ohne zeitliche Befristung zugewiesen wurde (Hessisches FG, Urteil v. 17.1.2025 - 4 K 561/21; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. VI B 5/25).

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Verfahrensrecht / Einkommensteuer //

Steuerliche Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens (BFH)

Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 19/21; veröffentlicht am 24.4.2025).

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Einkommensteuer //

Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs neben einem Dienstwagen (FG)

Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, streitet grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Es obliegt in einem solchen Fall dem Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 18.9.2024 - 9 K 183/23; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 30/24).

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Einkommensteuer //

Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes (BFH)

Der Freiwillige Wehrdienst ist, anders als etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, kein Berücksichtigungstatbestand (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG), der für sich genommen einen Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Kindergeldanspruch bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (BFH, Urteil v. 20.2.2025 - III R 43/22; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Einkommensteuer //

Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte (BFH)

Eine "feste" Geschäftseinrichtung setzt in ihrem Zeitbezug grundsätzlich eine Mindestdauer von sechs Monaten voraus (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. BFH, Urteil v. 28.6.2006 - I R 92/05, BStBl II 2007, 100). Diese Mindestdauer bezieht sich nicht nur auf die Geschäftseinrichtung, sondern auch auf die unternehmerische Tätigkeit, die in der Geschäftseinrichtung ausgeübt wird. Die Frist ist auch dann nicht eingehalten, wenn sie lediglich durch die Abwicklung eines Unternehmens überschritten wird (BFH, Urteil v. 18.12.2024 - I R 39/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Steuerrechtliche Behandlung eines Gesellschafterdarlehens an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Mit Urteil v. 27.11.2024 entschied der BFH, dass das einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährte Gesellschafterdarlehen einkommensteuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen ist, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist. In diesem Umfang führt das Darlehensverhältnis weder bei der darlehensnehmenden Gesellschaft zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim darlehensgebenden Gesellschafter zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu behandeln.

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Umzugskosten zur (erstmaligen) Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers sind keine Werbungskosten

Der BFH erkennt in einem Umzug in eine andere Wohnung, um in dieser Wohnung (erstmals) ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, keine nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung. Die entsprechenden Umzugskosten sind daher der privaten Lebensführung gem. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzuordnen und können nicht als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abgezogen werden.

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Körperschaftsteuer //

Verdeckte Gewinnausschüttung - Verrechnungspreisbestimmung bei sog. Parallelimporten (BFH)

Bei Parallelimporten von (Original-)Arzneimitteln (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V) kann eine verhinderte Vermögensmehrung bei der konzerneigenen Vertriebsgesellschaft (inländischer Vertrieb) zugunsten der Konzernmuttergesellschaft (Höhe des Verrechnungspreises) nicht mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass der Parallelimport nicht im eigentlichen Interesse der Konzernmutter liegt. Denn die Vertriebsgesellschaft übt ihre Marketingaktivitäten im Interesse des Gesamtkonzerns aus, der wirtschaftlich auch von den Parallelimporten profitiert (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - I R 41/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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