Energetische Sanierung von Gebäuden im Spannungsfeld der Maßgeblichkeit
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema der energetischen Gebäudesanierung im Spannungsfeld von Handels- und Steuerbilanz.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema der energetischen Gebäudesanierung im Spannungsfeld von Handels- und Steuerbilanz.
Die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ist von jeher an enge Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere die Abgrenzung zwischen beruflicher Veranlassung und privater Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG erweist sich in der Praxis als konfliktträchtig. Mit seinem Urteil vom 5.2.2025 hat der BFH klargestellt, dass ein Umzug zur ausschließlichen Schaffung eines Arbeitszimmers steuerlich nicht als beruflich veranlasst anzusehen ist.
Nach dem BFH-Urteil vom 9.5.2025 - IX R 4/23 stellt die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten grds. einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang nach § 17 EStG dar.
Für einen Fremdvergleich wird oftmals die Einhaltung der Schriftform verlangt. Dem hat das BVerfG mit Beschluss vom 27.5.2025 - 2 BvR 172/24 hinsichtlich eines begehrten Betriebsausgabenabzugs von Anlaufverlusten eine Absage erteilt.
Die Bestellung eines Nießbrauchs an GmbH-Geschäftsanteilen kann in Form des Vorbehalts-, Zuwendungs- oder Vermächtnisnießbrauch erfolgen. Die Gründe hierfür können sehr vielschichtig sein.
Fällt die gewerbliche Prägung einer Vermietungs-GmbH & Co. KG weg, bemisst sich die AfA für die Immobilien nunmehr nach dem gemeinen Wert der Immobilien, mit dem die Immobilien bei der Betriebsaufgabe gemäß § 16 Abs. 3 EStG angesetzt wurden.
Die Novellierung der Zinsschrankenregelung und die im BMF-Schreiben v. 24.3.2025 (BStBl 2025 I S. 683) niedergelegte Verwaltungsauffassung führen zu Verschärfungen und zusätzlichem Bürokratieaufwand für die Steuerpflichtigen. Kritikpunkte sind:
Mit Urteil v. 9.5.2025 hat der BFH entschieden, das Fehlen oder der Wegfall der Geschäftsgrundlage könne ein rückwirkendes Ereignis auslösen, so dass die steuerrechtlichen Folgen eines Veräußerungsgeschäfts i. S. von § 17 EStG beseitigt würden. Dies komme aber nur in Ausnahmefällen in Betracht; geboten sei insofern eine „strenge Handhabung“.
Die Finanzverwaltung NRW hat hinsichtlich der steuerlichen Pflichten von Influencern und Content-Creatoren alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website veröffentlicht.
Automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 erhalten, ohne vorher eine Steuererklärung abzugeben: In diesen Genuss kommen in diesem Jahr ausgewählte Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel. Ein Pilotprojekt der Hessischen Steuerverwaltung soll den Bürgern das Leben leichter machen. Hierauf macht das Hessische Finanzministerium (FinMin) aufmerksam.
Zu knapp zwei Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen würde die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent führen (volle Jahreswirkung). Das geht aus einer tabellarischen Aufstellung in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 21/1145) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Drucks. 21/553).
Das BMF hat seine Arbeitshilfen zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert und die entsprechende Arbeitshilfe samt Anleitung mit Stand Januar 2025 veröffentlicht.
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 14.7.2025 (BGBl 2025 I Nr. 161) sieht bei Investitionen ab dem 1.7.2025 Abschreibungsänderungen vor, die Investitionsanreize auslösen sollen.
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) macht darauf aufmerksam, dass ab dem 6.8.2025 Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden können. Grund ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).
Das Thüringer Finanzministerium (FinMin) verkündet, dass in den Thüringer Finanzämtern das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt wird.
Das BMF hat ein Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) in der Fassung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes v. 22.12.2023 (BGBl. I Nummer 411 S. 1) veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 24.3.2025 - IV C 2 - S 2742-a/00028/012/001).
Das BMF hat am 8.8.2025 den Referentenentwurf einer Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (SozKiGAbV) bekanntgegeben.
Mit Urteil v. 29.4.2025 entschied der VI. Senat des BFH zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzung einer doppelten Haushaltsführung, das Unterhalten eines eigenen Hausstands außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte setze das Innehaben einer eigenen Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts voraus. Für die Beurteilung, ob der Unterhalt einer eigenen Wohnung oder – entgegengesetzt – die Eingliederung in einen anderen Hausstand vorliegt, sind auch die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Das Tatbestandsmerkmal nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG, wonach das Vorliegen eines eigenen Hausstands neben dem Innehaben einer Wohnung auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraussetze, habe Bedeutung aber nur für den Fall, dass der Steuerpflichtige in einem Mehrpersonenhaushalt lebe. Unterhalte er demgegenüber am Ort des Lebensmittelpunkts einen Einpersonenhaushalt, stelle sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht.
Das BVerfG hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG beziehungsweise Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG betroffen sind (BVerfG, Beschluss v. 23.7.2025 – 2 BvL 19/14).
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat August 2025 haben wir für Sie zusammengestellt.
Das BMF hat nach den Änderungen durch das JStG 2020, das JStG 2022 sowie durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 14.8.2025 - IV C 5 - S 2367/00012/004/033).
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren 70 % der Rentenleistungen im Jahr einkommensteuerpflichtig. Damit ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil seit 2015 um 15 Prozentpunkte gestiegen.
Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetzen (Anschluss u.a. an das Senatsurteil v. 22.2.2021 - IX R 13/19) (BFH, Urteil v. 3.6.2025 - IX R 18/24; veröffentlicht am 14.8.2025).
Das FG Düsseldorf hat zur Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung der Steuerbefreiungsregelung nach § 3 Nr. 72 EStG für bestimmte Photovoltaikanlagen und der damit einhergehenden Abzugsbeschränkung nach § 3c Abs. 1 EStG entschieden. Das Gericht hat einen Verfassungsverstoß verneint (FG Düsseldorf, Urteil v. 24.6.2025 - 4 K 1286/24 E; Revision anhängig, BFH-Az. X R 17/25).
Sowohl das FG Münster als auch das FG Hamburg entscheiden zugunsten der Steuerpflichtigen.
Der Bundesrat hat am 11.7.2025 dem "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" zugestimmt (BR-Drucks. 281/25 (Beschluss)). Das Gesetz kann nun größtenteils am Tag nach seiner Verkündung im BGBl. in Kraft treten.
Die in § 32b Abs. 1 Satz 2 EStG geregelten Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gelten nur für diejenigen Einkünfte, die aufgrund einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen (BFH, Urteil v. 21.5.2025 - I R 5/22; veröffentlicht am 21.8.2025).