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Verfahrensrecht

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Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Keine rückwirkende Beseitigung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines „Vorkaufrechts“ (BFH)

Beruht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auf der Annahme, das durch den Gesellschafter entgeltlich bestellte "Vorkaufsrecht" (hier: nach spanischem Recht) an einem Grundstück habe den Gesellschafter als Eigentümer nicht belastet und für die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte keinen Wert, und verkauft der Gesellschafter als Grundstückseigentümer das Grundstück später an die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte, führt die Anrechnung des Kaufpreises für das "Vorkaufsrecht" auf den Kaufpreis für das Grundstück nicht dazu, dass die vGA rückwirkend entfällt (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 10.8.1994 - X R 42/91) (BFH, Urteil v. 21.10.2025 - VIII R 19/23; veröffentlicht am 8.1.2026).

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Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG (BFH)

Für die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a Abs. 1 EStG hat das Finanzgericht, soweit die damit zusammenhängenden Einkünfte vom Lage-/Betriebsfinanzamt i. S. des § 18 Abs. 1 AO nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen, ob vom Lage-/Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gem. § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG erlassen worden ist (BFH, Urteil v. 9.9.2025 - VI R 23/23; veröffentlicht am 8.1.2026).

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