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Verfahrensrecht

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Abo u.a. Verfahrensrecht //

Klagebefugnis bei Streit über die Auslegung und Anerkennung einer Gewinnverteilungsabrede (BFH)

Eine Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen (Fonds-)Personengesellschaft gem. § 48 Abs. 1 Nr. 4 FGO ist gegeben, wenn über die Auslegung und steuerrechtliche Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede Streit besteht. Die Klagebefugnis der Gesellschafter entfällt auch nicht deshalb zugunsten einer alleinigen Klagebefugnis der Gesellschaft gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, weil das Finanzamt aus der Nichtanerkennung der Gewinnverteilungsabrede den Schluss zieht, dass kapital-disproportionale Gewinnanteile aus einem Carried Interest auf Ebene der Fondsgesellschaft als Tätigkeitsvergütungen und Aufwendungen der Gesellschaft zu behandeln sind und dies in der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte auf der Gesellschaftsebene berücksichtigt wird (BFH, Urteil v. 16.4.2024 - VIII R 3/21; veröffentlicht am 18.7.2024).

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Abo Verfahrens-/Berufsrecht //

Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen (BFH)

§ 6 Nr. 4 StBerG ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. Nach Vollziehung eines Verwaltungsakts fehlt für eine Leistungsklage im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO in der Regel das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da die gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebundene Verwaltungsbehörde von sich aus die sich aus der Aufhebung ihres bereits vollzogenen Verwaltungsakts ergebenden Konsequenzen ziehen wird (BFH, Urteil v. 16.4.2024 - VII R 22/21; veröffentlicht am 11.7.2024).

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Abo Verfahrensrecht //

Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung (BFH)

Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie z. B. die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO (BFH, Urteil v. 7.5.2024 - IX R 21/22, veröffentlicht am 4.7.2024).

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Abo Verfahrensrecht //

Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung (BFH)

Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gem. § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung (BFH, Urteil v. 6.5.2024 - III R 14/22; veröffentlicht am 4.7.2024).

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