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Verfahrensrecht

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Verfahrensrecht //

Ausnahme nach § 2 Abs. 2 Mitteilungsverordnung für Zahlungen von Entschädigungen von Zeugen (BMF)

Das BMF hat die Anlage 1 der BMF-Schreiben zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) in Bezug auf die bundeseinheitlich zugelassenen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach § 2 Abs. 2 MV um Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Entschädigung von Zeugen nach § 19 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ergänzt (BMF, Schreiben v. 12.4.2024 - IV D 1 - S 0229/20/10001 :037).

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Abo u.a. Körperschaftsteuer //

Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" i.S.d. § 67 AO (BFH)

Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte - und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben - hängen nicht mit dem Zweckbetrieb "Krankenhaus" (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind (§ 64 Abs. 1 AO) (BFH, Urteil v. 14.12.2023 - V R 28/21; veröffentlicht am 11.4.2024).

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Verfahrensrecht/Corona //

Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019 (FG)

Bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 kann wegen der gesetzlich verlängerten Abgabefrist (aufgrund der Corona-Pandemie) ein Verspätungszuschlag nach Ablauf der gesetzlich verlängerten Abgabefrist nicht nach § 152 Abs. 2 AO - sondern allenfalls nach § 152 Abs. 1 AO - festgesetzt werden (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 15.12.2023 - 3 K 88/22, Revision anhängig, BFH-Az. VI R 2/24)

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Abo Verfahrensrecht //

Anfechtbarkeit von unter den Pfändungsgrenzen liegenden Lohnzahlungen des Arbeitgebers auf ein geliehenes Konto (BFH)

Eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) liegt vor, wenn der vom Arbeitgeber auf ein geliehenes Konto überwiesene Lohn des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO liegt, denn der Pfändungsschutz reicht nur bis zur Auszahlung des Arbeitseinkommens auf ein Konto. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 1 AnfG liegt ebenfalls vor, wenn der Schuldner die Möglichkeit hatte, ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO einzurichten, dieses aber unterlassen hat und das Geld stattdessen auf ein geliehenes Konto überweisen lässt (BFH, Urteil v. 21.11.2023 - VII R 11/20; veröffentlicht am 21.3.2024).

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