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Verfahrensrecht

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Abo Einkommensteuer/Verfahrensrecht //

Verzinsung von Kapitalertragsteuerbeträgen, die nach § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b EStG und Art. 5 MTR zu erstatten sind (BFH)

Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) i.V.m. § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. (heute § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehalten wird (BFH, Urteil v. 25.2.2025 - VIII R 32/21; veröffentlicht am 15.5.2025).

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Abo Umsatzsteuer //

Verwaltung "unselbständiger Stiftungen" (BFH)

Für eine steuerbare Verwaltungsleistung reicht es aus, dass diese sich auf ein Sondervermögen bezieht, ohne dass es für die Bejahung eines verbrauchsfähigen Vorteils beim Leistungsempfänger darauf ankommt, ob dieser entgeltlich eigene Vermögensinteressen oder die Vermögensinteressen Dritter - wie etwa gemeinnützige Interessen – verfolgt (BFH, Urteil v. 5.12.2024 - V R 13/22; veröffentlicht am 8.5.2025).

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Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter (BFH)

Das Staatswesen im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO kann durch die Zurverfügungstellung einer Online-Plattform gefördert werden, wenn deren Betreiber die dort zur Abstimmung gestellten Anliegen - auch parteipolitisch - neutral und ohne inhaltliche Wertung fördert und sich dabei innerhalb des allgemeinen Rahmens des Gemeinnützigkeitsrechts bewegt (BFH, Urteil v. 12.12.2024 - V R 28/23; veröffentlicht am 8.5.2025).

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Abo Grunderwerbsteuer/Verfahrensrecht //

Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren (BFH)

Die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum 28.12.2020 geltenden Fassung (a.F.) kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Eigentumserwerb durch Zuteilung in einem Umlegungsverfahren einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellt. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn das Umlegungsverfahren zweckwidrig dazu genutzt wird, einen reinen Rechtsträgerwechsel an einem Grundstück zu bewirken (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 14/22; veröffentlicht am 8.5.2025).

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Abo Verfahrensrecht //

Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids (BFH)

Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 44/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird (BFH)

Der Umstand, dass der vom Finanzamt (FA) beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt (BFH, Urteil v. 20.2.2025 - VI R 18/22; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Verfahrensrecht / Einkommensteuer //

Steuerliche Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens (BFH)

Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 19/21; veröffentlicht am 24.4.2025).

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Steuerhinterziehungsbekämpfung //

Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen geht in Nordrhein-Westfalen in die heiße Phase (FinMin)

Mit Hilfe von Offshore-Dienstleistern sollen Verdächtige hohe Summen an Steuern hinterzogen haben. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität Bochum gehen in Nordrhein-Westfalen jetzt gemeinsam gegen Beschuldigte vor. Dies teilt das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) aktuell mit.

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Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen (BFH)

Aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge (BFH, Urteil v. 21.3.2025 - X B 21/25 (AdV); veröffentlicht am 10.4.2025).

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Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für Kapitalertragsteuer (BFH)

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 AO. Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 EStG ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 15 AO zu beachten mit der Maßgabe, dass der fiktive Gläubiger der Kapitalerträge, die Trägerkörperschaft, zugleich als Steuerschuldner (Schuldner der Kapitalertragsteuer) und der fiktive Schuldner der Kapitalerträge, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, zugleich als Steuerentrichtungspflichtiger im Sinne der Vorschrift gelten (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - VIII R 24/23; veröffentlicht am 20.3.2025).

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