Verrechnungspreisdokumentation ab dem 1.1.2025
Mit Beschluss v. 18.10.2024 hat der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Änderungen treten zum 1.1.2025 in Kraft. Die Neuregelung sieht auch Änderungen zur Abgabenordnung vor, u. a. zu § 90 AO. Die Dokumentationspflichten haben hohe praktische Relevanz.