Suchen Barrierefrei

Verfahrensrecht

Buchführung //

GoBD-konforme Verfahrensdokumentation in der Praxis

Die Verfahrensdokumentation ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit steuerlich relevanter IT-gestützter Prozesse und setzt die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) um. Sie dient der Optimierung interner Abläufe sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist integraler Bestandteil eines Tax Compliance Management Systems und gewinnt durch Digitalisierung und gesetzliche Änderungen zunehmend an Bedeutung.

Abgabenordnung //

Akteneinsicht und Auskunft im Besteuerungsverfahren über den Inhalt einer anonymen Anzeige

Ein Finanzamt muss über den Inhalt einer anonymen Anzeige und über den Namen des Anzeigeerstatters keine Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO erteilen, wenn das Geheimhaltungsinteresse der Behörde sowie der aus § 30 AO folgende Identitätsschutz des Anzeigeerstatters im Einzelfall höher wiegen als das Informationsinteresse des Steuerpflichtigen.

...
Verfahrensrecht //

Änderung von Steuerbescheiden bei elektronischer Datenübermittlung durch Dritte

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn elektronisch übermittelte Daten bisher nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem Finanzamt bereits bekannt war. Dies hatte sich im entschiedenen Fall zugunsten des Finanzamts ausgewirkt, gilt aber umgekehrt ebenso zugunsten des Steuerpflichtigen.

Finanzgerichtsordnung //

Erfordernis eigenverantwortlicher Fristenkontrolle durch Berufsträger

Mit dem Beschluss v. 9.9.2025 entschied der BFH, dass eine unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht vorliegt, wenn der mit dem Fall betraute Berufsträger erst am Tag des Fristablaufs mit der Bearbeitung beginnt, den Ablauf der Frist nicht überprüft und es deshalb unterlässt, an diesem Tag noch mögliche fristwahrende Handlungen auszuführen.

...
Verfahrensrecht //

Verspätungszuschläge für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (FG)

Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als Ermessensentscheidung festsetzen. Soweit § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO bestimmt, dass die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt, ist bei Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen auf die jeweiligen Folgebescheide - hier Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter - abzustellen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.11.2023 - 12 K 1945/23; Revision anhängig, BFH-Az. IV R 29/23).

...
Verfahrensrecht //

Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (BFH)

Zur Beantwortung der Frage, ob die Finanzbehörde Kenntnis von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen hat, ist auf diejenigen Personen abzustellen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind bzw. die den (zu ändernden) Steuerbescheid erlassen haben. Elektronische Daten, die nicht automatisch zur Papierakte/elektronischen Akte gelangen, sondern lediglich auf Datenspeichern der Finanzbehörde zum Abruf bereitliegen, sind nicht schon deshalb bekannt im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, weil sie mit der Steuernummer des Steuerpflichtigen verknüpft sind (BFH, Urteil v. 14.5.2025 - VI R 14/22; veröffentlicht am 9.10.2025).

Abgabenordnung //

Vorlagepflicht bei E-Mails mit steuerlichem Bezug

Mit Beschluss v. 30.4.2025 entschied der BFH, die steuerliche Außenprüfung dürfe vom Steuerpflichtigen die Vorlage sämtlicher E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen. Ausdrücklich ausgenommen von der Vorlagepflicht sind solche E-Mails, die lediglich privater Natur sind oder die die firmeninterne Kommunikation betreffen. Demgegenüber besteht keine Rechtsgrundlage für die Überlassung eines Gesamtjournals, weil dies im Sinne eines unbegrenzten Zugriffs auf alle E-Mails des Steuerpflichtigen zu verstehen wäre und sich daher nicht im rechtlich zulässigen Rahmen hält.

Loading...