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Verfahrensrecht

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Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung (BFH)

Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gem. § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung (BFH, Urteil v. 6.5.2024 - III R 14/22; veröffentlicht am 4.7.2024).

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Abo Verfahrensrecht //

Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung (BFH)

Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie z. B. die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO (BFH, Urteil v. 7.5.2024 - IX R 21/22, veröffentlicht am 4.7.2024).

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BMF: Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 1.1.2025

Ab dem 1.1.2025 besteht die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO. Sofern eine mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattete Kasse verwendet wird, ist dies dem Finanzamt künftig über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle mitzuteilen. Ebenso muss u. a. mitgeteilt werden, um welche Art des elektronischen Aufzeichnungssystems es sich handelt. Für die Mitteilungen gilt Folgendes:

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Abo Verfahrens-/Berufsrecht //

Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen (BFH)

§ 6 Nr. 4 StBerG ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. Nach Vollziehung eines Verwaltungsakts fehlt für eine Leistungsklage im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO in der Regel das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da die gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebundene Verwaltungsbehörde von sich aus die sich aus der Aufhebung ihres bereits vollzogenen Verwaltungsakts ergebenden Konsequenzen ziehen wird (BFH, Urteil v. 16.4.2024 - VII R 22/21; veröffentlicht am 11.7.2024).

Abo Finanzgerichtsordnung //

Vorlagepflicht im Rahmen einer Konkurrentenklage

Der BFH entschied mit Beschluss v. 29.5.2024, ein Wettbewerber könne in einer Konkurrentenstreitsache geltend machen, dass die Finanzbehörde die Zweckbetriebseigenschaft bei einer gemeinnützigen Körperschaft zu Unrecht bejaht und infolgedessen die Umsatzsteuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG gewährt habe, die dem Wettbewerber nicht zustehe. Die in der Konkurrentenstreitsache beigeladene gemeinnützige Körperschaft ist dabei zwar Dritter i. S. des § 86 Abs. 1 FGO, indes ist das für sie örtlich zuständige Finanzamt zur Offenbarung durch das Steuergeheimnis geschützter Daten im Rahmen von § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO verpflichtet, wenn dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wird.

Abo Außenprüfung //

Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n. F.

Die Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO n. F. sieht eine besondere steuerliche Mitwirkungspflicht vor, welche nach der Vorstellung des Gesetzgebers insbesondere die (Anschluss-)Außenprüfung und Veranlagung beschleunigen soll, indem der Steuerpflichtige verpflichtet sein soll, seine Jahresabschlüsse selbst an die Ergebnisse der vorangegangenen Außenprüfung anzupassen (BT-Drucks. 20/3436 S. 87).

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