Neuer Anwendungserlass zur Abgabenordnung bezüglich Vorabverständigungsverfahren
Das BMF hat am 26.6.2024 den AEAO zu den §§ 89 und 89a AO geändert sowie das BMF-Merkblatt v. 5.10.2006 bezüglich Vorabverständigungsverfahren aufgehoben. Damit wurde die Verwaltungsauffassung an die neue Rechtslage für Vorabverständigungsverfahren angepasst und gleichzeitig verschärft.