Verfahrensrecht

Abo Buchführung //

Aktuell geplante Änderungen für die Bargeldbranche

Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung und Empfehlungen des Bundesrates zur Änderung des JStG 2024

Aktuell bereitet sich die Bargeldbranche auf die Mitteilungspflicht (§ 146a Abs. 4 AO) vor, die zum 1.1.2025 eingeführt wird. Parallel dazu wurde jetzt der Referentenentwurf des BMF einer zweiten Verordnung zur Änderung der KassenSichV mit weiteren Regelungen, die teils klarstellende Erläuterungen enthalten, aber auch weitere neue Fragen aufwerfen, veröffentlicht.

Editorial //

BEG IV verkürzt Aufbewahrungspflichten

Praktiker aus Unternehmen, Handwerk oder Forschung kritisieren zu Recht, dass Bürokratie in Deutschland zu einem erheblichen negativen ökonomischen und strategischen Faktor geworden ist, der im schlechtesten Falle wirtschaftliche, handwerkliche oder z. B. wissenschaftliche Projekte zumindest behindert. Bürokratievorgaben wie bspw. Berichts-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten müssen weiterhin konsequent überdacht und abgebaut werden. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) war ein notwendiger Anfang. Aufbewahrungspflichten verursachen logistische Kosten; ihre Reduktion wird die Unternehmen ökonomisch entlasten sowie die Ökologie schützen. Zwar werden Unterlagen zunehmend und bald weit überwiegend als elektronische Dokumente vorgehalten; Speicherplatz verursacht aber ebenfalls Kosten und verbraucht zudem Strom.

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Gesetzgebung //

JStG 2024: "Mobilitätsbudget" vom Tisch (hib)

Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen sog. Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss des Bundestags am 16.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drucks. 20/12780) gebilligt. Dafür stimmten die Ampel-Fraktionen, dagegen die Opposition. Allerdings erhielt die Regierungskoalition bei zahlreichen ihrer insgesamt 59 Änderungsanträge Zustimmung von den Oppositionsfraktionen. So stimmte die CDU/CSU-Fraktion beispielsweise ebenfalls für die Streichung des Mobilitätsbudgets, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich an dieser Stelle.

Abo Außenprüfung //

Die E-Rechnung aus dem Blickwinkel der Außenprüfung

Herausforderungen und Herangehensweisen

Die E-Rechnung steht vor der Tür. Das Wachstumschancengesetz sorgt dafür, dass das jahrelange Rätseln u. a. zum Anwendungszeitpunkt und Format nun beendet ist. Ab dem 1.1.2025 müssen sich deutsche Unternehmen darauf einstellen, standardisierte elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern (inländischen Unternehmen) zu empfangen. Selbst versenden können müssen viele Unternehmen erst zum 1.1.2027 bzw. 1.1.2028. Der Entwurf des BMF-Schreibens vom 13.6.2024 stellt zudem klar, dass der Zeitpunkt 1.1.2025 in Stein gemeißelt ist.Lamprecht, Die E-Rechnung: Betroffene Unternehmen, Übermittlung und Annahme, BBK 22/2024 S. 1020

Abo Abgabenordnung //

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Übermittlung des Einspruchs an ein unzuständiges Finanzamt

Sobald eine Finanzbehörde erkennt, dass ihr ein fristgebundener Antrag irrtümlich zugeleitet wurde, hat sie diesen unverzüglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Entscheidend dabei ist, dass die Weiterleitung durch die unzuständige Behörde im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Zu diesen Übermittlungsmöglichkeiten zählt auch die Übersendung mit einfacher Post. Das Risiko eines dadurch nicht fristgerechten Eingangs bei der zuständigen Behörde lag bislang allein beim Steuerpflichtigen. In diesem Zusammenhang hat das FG Sachsen-Anhalt mit Urteil v. 7.12.2021 - 1 K 539/21 ( DAAAI-61076) eine von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Entscheidung getroffen.

Abo Abgabenordnung //

Wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsakts trotz Widerrufs der Bekanntgabevollmacht

Mit Urteil v. 11.6.2024 entschied der BFH, ein Verwaltungsakt gelte als wirksam bekanntgegeben, wenn dem Finanzamt zum Zeitpunkt seines Erlasses der Widerruf einer zuvor dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht noch nicht zugegangen war. Auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Verwaltungsakts nach der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erst nach der Wirksamkeit des Widerrufs der Vollmacht kommt es insofern nicht an.

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Verfahrensrecht //

Schätzung mittels Unsicherheitszuschlags (FG)

Die Anleitungen zur Kassenbedienung und -programmierung sowie die Programmierungsprotokolle von elektronischen Registrierkassen sind als sonstige Organisationsunterlagen gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO aufbewahrungspflichtig; das Fehlen dieser Unterlagen stellt einen formellen Mangel der Buchführung dar. Kann die wegen der fehlenden Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eines Kioskbetriebes gebotene Hinzuschätzung mangels aussagekräftiger Unterlagen wie Preislisten und detaillierter Warenumsatzberichte nicht im Wege eines inneren Betriebsvergleichs in Form einer Nachkalkulation erfolgen, ist die Wahl der Methode der Schätzung mittels Unsicherheitszuschlags (5 %) zu den erklärten Umsätzen – mit Ausnahme der durch Datenaustausch dokumentierten Provisionserlöse für den Verkauf von Lottoscheinen etc. und durchlaufenden Posten – nicht zu beanstanden (FG Düsseldorf, Urteile v. 11.6.2024 - 11 K 2308/19 U, 11 K 2317/19 E, 2321/19 G).

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Verfahrensrecht //

Verspätungszuschläge für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (FG)

Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als Ermessensentscheidung festsetzen. Soweit § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO bestimmt, dass die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt, ist bei Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen auf die jeweiligen Folgebescheide - hier Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter - abzustellen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.11.2023 - 12 K 1945/23; Revision anhängig, BFH-Az. IV R 29/23).

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