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Online-Nachricht - Donnerstag, 10.04.2025

Steuerpolitik | Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD (Bundesregierung)

In dem am veröffentlichten Koalitionsvertrag stellen CDU/CSU und SPD mögliche steuerpolitische Neuregelungen vor.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuregelungen, die in dem Koalitionsvertrag von den Parteien in Aussicht gestellt werden:

Einkommensteuer:

  • Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 €.

  • Dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale zum auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.

  • Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit.

  • Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen.

  • Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen.

  • Rentenbesteuerung: Steuerbefreiung von bis zu 2.000 € für das Gehalt von solchen Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten.

  • Verringerung der Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld.

  • Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags.

  • Unverändertes Fortbestehen des Solidaritätszuschlags.

Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer:

  • Degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027.

  • Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt ab dem .

  • Verbesserung des Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG.

  • Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 % auf 280 %.

  • Festhalten an der Mindeststeuer für große Konzerne. Zugleich Sicherstellung, dass keine Benachteiligung für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb hieraus resultieren.

Indirekte Steuern:

  • Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum dauerhaft auf 7 %.

  • Umstellung der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell.

  • Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte.

  • Vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung.

Gemeinnützigkeitsrecht:

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und der Ehrenamtspauschale auf 960 €.

  • Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 €.

  • Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke.

  • Wegfall des Erfordernisses einer zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 €.

  • Wegfall der Verpflichtung zur Sphärenaufteilung (für die Feststellung ob die Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen), wenn die gemeinnützige Körperschaft aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 € Einnahmen im Jahr erzielt.

Sonstiges:

  • Einführung einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.

  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.

  • Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -vermeidung u.a. durch die Aufnahme unkooperativer Steuerhoheitsgebiete in die „Schwarze Liste“ der EU.

  • Reduzierung von Steuerbürokratie u.a. durch die schrittweise Verpflichtung der digitalen Abgabe von Steuererklärungen und der Stärkung der Digitalisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung.

Hinweis:

In einem nächsten Schritt entscheiden die jeweiligen Parteigremien der CDU, CSU und SPD über das Zustandekommen der Koalition.

Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 21. Legislaturperiode (lb)

Fundstelle(n):
GAAAJ-89381