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Steuerpolitische Schwerpunkte des Koalitionsvertrags 2025 im Bereich der Unternehmensbesteuerung
Ein Überblick und eine erste Einschätzung
Der am geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche Maßnahmen und Absichtserklärungen, die einen Bezug zur Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik haben. Insbesondere die Abschnitte 1 ( „Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung“) und 2 ( „Wirkungsvolle Entlastungen, stabile Finanzen, leistungsfähiger Staat“) enthalten zentrale Ausführungen, die steuerpolitische Maßnahmen als entscheidende Hebel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Stabilität bestimmen. Im Folgenden werden die Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung näher betrachtet und in den wirtschafts- und finanzpolitischen Kontext des Koalitionsvertrags eingeordnet. Kapitel I startet mit einleitenden Vorbemerkungen. Kapitel II stellt die Maßnahmen des Koalitionsvertrags bei der Gewinnermittlung und sonstige Maßnahmen (Kapitel II.1) vor. Maßnahmen bei der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer werden in den Kapiteln II.2 bis II.4 besprochen. Kapitel III würdigt die Einzelmaßnahmen und wirft einen systemorientierten Blick auf die steuerlichen Maßnahmen im Koalitionsvertrag. Kapitel IV fasst die Ergebnisse zusammen und liefert einen kurzen Ausblick.
Welche konkreten Maßnahmen sieht der Koalitionsvertrag bei der Unternehmensbesteuerung vor?
Wie sind die steuerlichen Maßnahmen für Unternehmen auf den ersten Blick zu bewerten?
Wie sind die steuerlichen Maßnahmen für Unternehmen aus systematischer Sicht zu beurteilen?
I. Vorbemerkungen
[i]Frischmuth, Empfehlungen der Expertenkommission zur vereinfachten Unternehmensteuer, StuB 23-24/2024 S. 915, NWB YAAAJ-80516 Abschnitt 1 des Koalitionsvertrags zielt auf ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Neben der Senkung der Körperschaftsteuer und der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Start-ups sollen auch Innovations- und Investitionsanreize geschaffen werden. Steuerliche Entlastungen wie Sonderabschreibungen und die Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ergänzen diese Maßnahmen. Der Ausbau der Infrastruktur, insbesondere im Bereich Digitalisierung und Mobilität, sowie eine umfassende Entbürokratisierung zur Vereinfachung von Gründungen und unternehmerischen Tätigkeiten werden im Koalitionsvertrag ebenfalls betont. Ein weiterer Schwerpunkt des Abschnitts 1 liegt auf der Stärkung der industriellen Wertschöpfungsketten und besonderer Sektoren (z. B. Unterstützung der Automobil- und Stahlindustrie) im Transformationsprozess sowie auf der Sicherung günstiger Energiepreise für die Industrie. Ergänzend sollen wichtige Zukunftsindustrien wie Biotechnologie, Chemie, Mikroelektronik gezielt gefördert werden. Ziel ist es, Deutschland als weltweit führenden Innovations- und Technologiestandort zu positionieren.