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Erbschaft- & Schenkungsteuer

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Erbschaftsteuer //

Maßgeblichkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts für die Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens (FG)

Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. des § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich (FG Münster, Urteil v. 12.12.2025 – 3 K 695/24 Erb; Revision beim BFH unter dem Az. II R 1/26 anhängig).

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Schenkungsteuer //

Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen (BFH)

Befindet sich im Betriebsvermögen einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die Komplementärbeteiligung an der KGaA analog § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 Alternative 1, Nr. 4 ErbStG in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802) nicht zum nach § 13a Abs. 4 ErbStG begünstigten Betriebsvermögen (BFH, Urteil v. 26.2.2025 - II R 54/22; am 22.1.2026 nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt).

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Gestaltungsüberlegungen für eine steueroptimierte lebzeitige Immobilienübertragung

Die Übertragung des Familienheims von Eltern auf ihre Kinder ist nur beim Erwerb von Todes wegen steuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) und nur dann, wenn das Kind die Immobilie unverzüglich selbst bewohnt und dies zehn Jahre lang beibehält. Eine lebzeitige Übertragung ist dagegen grundsätzlich nicht steuerbefreit, kann jedoch durch geschickte Gestaltung steuerlich optimiert werden.

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Schenkungsteuer //

EuGH-Vorlage zur erhöhten Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung (FG)

Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Das FG hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Entscheidung dieser Frage gerichtet (FG Köln, Beschluss v. 30.11.2023 - 7 K 217/21; Az. beim EuGH: C-142/24).

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Erbschaftsteuer //

Angemessene Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft sind bei der Lohnsumme zu berücksichtigen (FG)

Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 4 ErbStG) gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG in der Fassung vom 22.12.2009 (a.F.) sind die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten Vergütungen grundsätzlich einzubeziehen (FG Münster, Urteil v. 14.4.2025 – 3 K 483/24 F; Revision zugelassen und anhängig beim BFH unter dem Az. II R 28/25).

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Statistik //

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 auf 13,3 Milliarden Euro gestiegen (Destatis)

Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen Höchstwert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entfielen dabei auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Milliarden Euro und damit 9,5 % mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an.

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