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Erbschaft- & Schenkungsteuer

Abo Betriebliche Erbschaftsteuer //

„Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke“ als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

Schon seit langer Zeit war das erst kürzlich veröffentliche Urteil des BFH v. 28.2.2024 - II R 27/21 ( ZAAAJ-69751) zur Frage der erbschaftsteuerlichen Verschonung des Erwerbs eines Parkhauses erwartet worden. Die Hoffnungen vieler Steuerpflichtiger und ihrer Berater darauf, dass der II. Senat des BFH das Parkhaus-Grundstück, anders als zuvor das FG Köln, nicht als steuerschädliches Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG ansieht, sind leider enttäuscht worden. Die praktischen Auswirkungen dieser Entscheidung sind enorm.

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Erbschaftsteuer //

Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen (Oberste Finanzbehörden der Länder)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen sowie den Folgen von Umwandlungsvorgängen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 13.10.2022 - S 3812b).

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Abo Erbschaftsteuer //

Anwendung des 90 %-Einstiegstests bei Handelsunternehmen (BFH)

§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG ist dahingehend auszulegen, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und nach seinem Hauptzweck einer Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 EStG dient, für den dort verankerten sog. 90 %-Einstiegstest die betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu bringen sind (BFH, Urteil v. 13.9.2023 - II R 49/21; veröffentlicht am 14.12.2023).

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Abo Schenkungsteuer //

Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung (BFH)

Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als "entferntest Berechtigter" zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird (BFH, Urteil v. 28.2.2024 - II R 25/21; veröffentlicht am 31.5.2024).

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Schenkungsteuer //

EuGH-Vorlage zur erhöhten Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung (FG)

Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Das FG hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Entscheidung dieser Frage gerichtet (FG Köln, Beschluss v. 30.11.2023 - 7 K 217/21; Az. beim EuGH: C-142/24).

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