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Erbschaft- & Schenkungsteuer

Abo Gesetzgebung //

JStG 2024: Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Mit Art. 34 des Jahressteuergesetzes 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) wird das ErbStG für Erwerbe nach dem 31.12.2024 weiterentwickelt. Neben der Erhöhung der Erbfallkostenpauschale und der Neustrukturierung des Abzugsverbots bzw. Teilabzugsverbots für Schulden und Lasten erfolgen Anpassungen unter Einbeziehung von Drittstaatenregelungen zwecks Umsetzung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung.

Abo Schenkungsteuer //

Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Mit Urteil v. 31.7.2024 entschied der BFH, dass die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens als gemischte Schenkung zu versteuern ist. Zur Bemessung des schenkungsteuerlich relevanten Zinsvorteils war nicht der in § 15 Abs. 1 BewG festgelegte Zinssatz von 5,5 % heranzuziehen, da ein niedrigerer marktüblicher Zinssatz für vergleichbare Darlehen feststand. § 15 Abs. 1 BewG ist nicht zu entnehmen, dass der Steuerpflichtige selbst einen anderen marktüblichen Zinssatz nachweisen muss.

Abo Erbschaftsteuer //

Erbschaftsteuerliche Besonderheiten bei Kryptowerten in der Vermögensnachfolge

Angesichts der steigenden Beliebtheit von Kryptowerten als Anlage- und Spekulationsobjekt, zeigt sich in der steuerlichen Beratungspraxis zunehmend ein erhöhter Beratungsbedarf seitens der Mandanten in diesem Bereich. Steuerliche Fragen rund um die Vermögensnachfolge, insbesondere bei einem Erbfall, sind weder in der Praxis noch in der Fachliteratur tiefgehend diskutiert, geschweige denn geklärt (genaue Ausführungen zu den Grundbegriffen „Krypto-Assets/Token“ u. a. bei Figatowski, NWB 32/2019 S. 2352; Figatowski/Feser, NWB 10/2022 S. 705).

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Schenkungsteuer //

Steuerfreie Wertverschiebungen bis zur Einführung des § 7 Abs. 9 ErbStG (FG)

Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA stellt keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar (Bestätigung von FG Hamburg, Urteil v. 11.7.2023 - 3 K 188/21, EFG 2023, 1466). § 7 Abs. 9 ErbStG ist nicht rückwirkend anwendbar und findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach Inkrafttreten der Norm verwirklicht worden sind (FG Hamburg, Urteil v. 15.10.2024 - 3 K 134/22; Revision anhängig, BFH-Az. II R 32/24).

Abo Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Kosten der Nachlassregelung und der Nachlassverwaltung sind voneinander abzugrenzen

Kosten, die für die zeitnahe Verwertung von Nachlassgegenständen anfallen, sind abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten – insbesondere, wenn die Verwertung aufgrund der letztwilligen Verfügung der Erblasser notwendig ist. Kosten, die der Nachlassverwaltung zum Zweck der Erhaltung und Mehrung des Vermögens zuzuordnen sind, sind nicht abzugsfähig.

Abo Erbschaftsteuer //

Steuerbefreiung für übliche Gelegenheitsgeschenke nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG

§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG ist eine schenkungsteuerrechtliche Befreiungsvorschrift, die insbesondere in der steuerlichen (Compliance- und Gestaltungs-)Beratung vermögender und hochvermögender Familien eine wichtige Rolle spielt. Neben der Reduzierung der Belastung von Freibeträgen ist es für den Steuerpflichtigen von wesentlicher Bedeutung, keine Fehler zu machen, um sich nicht bei späteren Schenkungen einem Hinterziehungsvorwurf ausgesetzt zu sehen.

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Abo Erbschaftsteuer/Verfahrensrecht //

u.a. Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten (BFH)

Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen (BFH, Urteil v. 21.8.2024 - II R 43/22; veröffentlicht am 12.12.2024).

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