Fokus: Zahlung von Dienstrad-Leasing-Raten auch bei Zeiträumen ohne Entgeltzahlung
Das ArbG Aachen hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Hat ein Arbeitnehmer die Leasingraten für zur Verfügungstellung eines Dienstrades dem Arbeitgeber auch dann zu erstatten, wenn keine Entgeltzahlung des Arbeitgebers, sondern Krankengeld von der Krankenversicherung bezogen wird? Lesen Sie im Folgenden, warum das ArbG Aachen zugunsten der Arbeitgeberin und der Erstattung der Leasingraten durch den Arbeitnehmer urteilte (ArbG Aachen, Urteil v. 2.9.2023 - 8 Ca 2199/22, Pressemitteilung Justiz NRW v. 25.9.2023).