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NWB BB 5/2025 S. 136

Variable Vergütung: Unternehmen müssen Ziele rechtzeitig kommunizieren

Unternehmen müssen Ziele, von denen variable Vergütungen abhängen, rechtzeitig vorgeben. Eine verspätete Zielvorgabe kann ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen, weil Rahmenbedingungen und Grundlagen offen sind. Daher haben betroffene Beschäftigte u. U. sogar Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das BAG entschieden. Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden variable Entgelte zahlen, sollten ihre Planung und Zielgrößen daher möglichst zu Beginn eines Jahres fertigstellen und entsprechende Vereinbarungen schließen.

Download-Tipps

(vgl. unter https://go.nwb.de/uo43k); Provisionen – Berechnungsprogramm, NWB SAAAD-85406

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