BMF, Schreiben vom 15.7.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/056
Dipl. Finanzwirt (FH) Andreas Wild M.A. LL.M.
Holzhackschnitzel werden aus verschiedenen Holzarten hergestellt, darunter Industriehackschnitzel aus Sägerestholz und Waldhackschnitzel aus Wipfelholz oder Schwachholz bei der Waldpflege. In der Vergangenheit war es immer wieder Diskussionsthema, wann hierauf der ermäßigte Steuersatz greift.Das BMF hat mit Schreiben vom 15.7.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/056 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz präzisiert. Zuvor war das BMF, Schreiben v. 17.4.2025 - III C 2 – S 7221/00019/005/013 ergangen (vgl. Timm, USt direkt digital 9/2025 S. 14), welches jedoch mit Mitteilung vom 6.6.2025 zurückgezogen wurde. Bis zum Ergehen des nun neuen BMF-Schreibens galten die Grundsätze der BMF-Schreiben vom 4.4.2023, BStBl I S. 733 und vom 29.9.2023, BStBl I S. 1702 unverändert fort.