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Vertrauensschutz und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen erfordert, dass die Voraussetzungen durch den Unternehmer nachgewiesen werden. Andernfalls ist die Lieferung steuerpflichtig. In der Praxis kommt es nicht selten zum Streit mit der Finanzverwaltung, weil ein Nachweis nicht, nicht vollständig oder mit unrichtigen Angaben vorliegt. Ggf. greift noch die gesetzliche Vertrauensschutzregel.
I. Leitsatz (amtlich)
Keine Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.
II. Sachverhalt
Die Klägerin ist Autohändlerin. Im Rahmen einer durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung für 2016 war der Prüfer der Ansicht, dass für Fahrzeugverkäufe die Voraussetzungen der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferungen nicht vorlagen, weil u. a. die Klägerin keine Gelangensbestätigungen vorlegte und danach nicht objektiv feststehe, dass die Fahrzeuge in einen anderen Mitgliedsstaat an den angeblichen Abnehmer gelangt seien und weil der Klägerin mangels Gelangensbestätigung insoweit auch kein Vertrauensschutz gewährt werden könne.
Den gegen die geänderte Festsetzung eingelegten Einspruc...