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Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Das BMF geht in seinem auf den Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmens zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ein und passt den UStAE an.
I. Allgemeines
Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz (JStG 2024) die Besteuerung der Kleinunternehmer nach § 19 UStG neu gefasst, um diese an das Unionsrecht ( Art. 282 ff. MwStSystRL) anzupassen. Die Änderungen sind zum in Kraft getreten und haben Bedeutung für alle Unternehmer, die von der Regelung des § 19 UStG Gebrauch machen. Die Kleinunternehmerregelung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
II. Wesentlicher Regelungsinhalt des BMF-Schreibens v. 10.11.2025
Hat ein Unternehmer vor dem Übergang von der Steuerbefreiung nach § 19 UStG zur Regelbesteuerung Leistungen bezogen, die er erst nach dem Übergang zur Ausführung von dann zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen zu verwenden beabsichtigt, ist der Vorsteuerabzug dennoch für Zeiträume vor dem Übergang der Regelbesteuerung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 3 UStG ausgeschlossen. Dies gilt nach dem BMF auch wenn der Übergang – z. B. wegen Überschreitens der Grenzen in § 19 Abs. 1 UStG – bereits wahrscheinlich, aber noch nicht tatsächlich erfolgt ist. Das betri...