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NWB Nr. 48 vom Seite 3236

Der Auffangerwerb bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – Entwicklungen und Risiken

Dr. Carsten Höink und Felix Radtke

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3255Bei „missglückten“ innergemeinschaftlichen Lieferungen stellt sich nicht nur die Frage, ob dem Leistungsempfänger gegebenenfalls bei einer daraus folgenden Umsatzsteuerpflicht ein Vorsteuerabzugsrecht zusteht (siehe hierzu Höink/Radtke, NWB 9/2025 S. 568), sondern auch, ob es für den Leistungsempfänger zu einer Auffangerwerbsbesteuerung nach § 3d Satz 2 UStG/Art. 41 MwStSystRL kommt. Häufig stellt sich die Frage nach einem Auffangerwerb erst während einer Betriebsprüfung. Dies gibt Anlass zu der Überlegung, in welchen Fällen überhaupt eine Besteuerung eines Auffangerwerbs vorzunehmen ist. Hier kann unter anderem die aktuelle und wohl auch die zukünftige Rechtsprechung des EuGH/EuG Antworten liefern.

Grundlagen der Auffangerwerbe

[i]Auffangerwerb bei vom Empfangsstaat abweichender USt-IdNr.Die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung im Abgangsland geht einher mit der Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland. Daher gehört die Deklaration innergemeinschaftlicher Erwerbe nach § 1a UStG/Art. 40 MwStystRL zum umsatzsteuerrechtlichen Alltag der Steuerpflichtigen und steuerlichen Berater. Für das EU-weite Meldeverfahren MIAS ist die Verwendung der USt-IdNr. durch den Erwerber essentiell. Die Verwendung eine...

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