Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Auffangerwerb bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – Entwicklungen und Risiken
Umsatzsteuerrechtliche Grundsätze und Argumentationslinien
[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 3d.1. UStAE, NWB WAAAH-71481 „Missglückte“ innergemeinschaftliche Lieferungen sind in der Praxis leider nicht selten anzutreffen. Vielfach wird dabei eine USt-IdNr. „unglücklich“ verwendet, womit dann häufig ein sog. Auffang- oder Missbrauchsvermeidungserwerb ausgelöst wird. Die rechtliche Grundlage dafür liegt in Art. 41 MwStSystRL bzw. § 3d Satz 2 UStG. In der betrieblichen und beratenden Praxis wird dieser Auffangerwerb oftmals zum überraschenden Thema in Betriebsprüfungen. Nachdem die Autoren bereits den Vorsteuerabzug bei „missglückten“ innergemeinschaftlichen Lieferungen in der thematisiert haben, lohnt es sich, im nächsten Schritt auch die umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen des Auffangerwerbs nach § 3d Satz 2 UStG zu betrachten, insbesondere im Hinblick auf das Berichtigungsverfahren und mögliche Argumente für die Abwehrberatung. Hierbei gilt es, die aktuelle EuGH/EuG-Rechtsprechung im Blick zu haben.
.
I. Praxisproblem
[i]Unionsrechtliches BestimmungslandprinzipUmsatzsteuerliches Kernstück des EU-weiten Warenverkehrs im B2B-Bereich ist das Zusammenspiel zwischen der Steuerbefreiung im Abgangsland (innergemeinschaftliche Lieferung) und der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmun...