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Umsatzsteuer

Editorial //

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Durch das JStG 2024 wurde § 4 Nr. 21 UStG neu gefasst. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf (s. dazu NWB 39/2024 S. 2688) ist es aufgrund zahlreicher Bedenken, insbesondere zur drohenden Steuerpflicht kommerzieller Fortbildungsangebote, bei einer minimalinvasiven Anpassung geblieben. Zum einen wurde das Anerkennungsverfahren für Bildungseinrichtungen und die Befreiung der an anerkannten Einrichtungen selbständigen Lehrkräfte beibehalten. Zum anderen wurde die aus dem EU-Recht bekannte Befreiung des Privatlehrers in das UStG übernommen, um das im Frühjahr 2024 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren (s. dazu NWB 17/2024 S. 1176) abzuwenden. Während insoweit die wichtigsten Fragen zu den Anforderungen an den Leistungserbringer beantwortet sind, sind die Zweifel an der Reichweite der Befreiungsvorschrift im Hinblick auf die inhaltliche Komponente der begünstigten Leistungen drängender denn je. Denn der EuGH ist zu dem Ergebnis bekommen, dass Fahr-, Segel- und selbst Schwimmschulen keine begünstigten Bildungsleistungen erbringen, weil es sich nicht um Allgemeinbildung, sondern um spezialisierten Unterricht handele. Seitdem mehren sich die Fragen um die richtige Abgrenzung zwischen „spezieller“ Bildung, Allgemeinbildung und primärer Freizeitbeschäftigung.

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Umsatzsteuer //

Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems (BMF)

Die im BMF-Schreiben v. 15.6.2004, BStBl I S. 605, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz Leasingbereich enthaltenen Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung sind auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft anzuwenden (BMF, Schreiben v. 21.1.2025 - III C 2 - S 7116/00010/005/168).

Abo Umsatzsteuer //

Vorsteuerabzug für Vereine

Vereine erbringen häufig nicht steuerbare bzw. vollständig oder zumindest teilweise steuerfreie Leistungen, wodurch für diese ein (teilweises) Vorsteuerabzugsverbot gilt. Das (teilweise) Vorsteuerabzugsverbot trifft Vereine besonders dann, wenn sie größere Investitionen durchführen. Häufig können Sportvereine jedoch bereits durch die bestehende Dissonanz zwischen der Rechtsprechung und der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung einen Vorsteuererstattungsanspruch erlangen. Auch ein Rückgriff auf ein sog. Vorschaltmodell sollten Vereine erforderlichenfalls erwägen.

Abo Umsatzsteuer //

BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung

Zum 1.1.2025 erfolgte die verpflichtende Einführung der E-Rechnung in Deutschland. Das BMF hat dazu am 15.10.2024 ein finales Schreiben zur Rechnungstellung gem. § 14 UStG veröffentlicht. Kurz darauf einigte sich der EU-Rat am 5.11.2024 mit der ViDA-Initiative auf eine Reform der Mehrwertsteuer in der EU. Diese sieht u. a. vor, dass Unternehmen grenzüberschreitende Rechnungen innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung ausstellen und elektronisch an die Finanzverwaltung melden müssen. Die erfolgreiche Umstellung auf die E-Rechnung erfordert nicht nur technische Anpassungen, sondern auch optimierte interne Rechnungsbearbeitungsprozesse. Dabei sollten Unternehmen die ViDA-Vorgaben bereits jetzt einplanen. Besonders für die Bau- und Immobilienbranche, die häufig mit spezifischen Herausforderungen in der Rechnungstellung konfrontiert ist, kann die Umstellung auf die E-Rechnung Schwierigkeiten mit sich bringen.

Abo Umsatzsteuer national //

Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2024/2025

Die wichtigsten Gesetzesänderungen

Durch und im Zusammenhang mit folgenden Gesetzen ergeben sich im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2024/2025 (und zu späteren Zeitpunkten) an zahlreichen Stellen Änderungen bzw. sind die Änderungen auch zum Jahreswechsel 2024/2025 beachtlich.NWB-Nachricht v. 31.01.2025, Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von Bildungsleistungen (BayLfSt)Track 18-23 | Umsatzsteuer: Reform der Kleinunternehmerregelung durch das JStG 2024, Steuern mobil 2/2025

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