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Gesetzgebungsreformen: Zum Reform Radar
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Bundestag verabschiedet Wachstumschancengesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 17.11.2023 das sog. Wachstumschancengesetz (BT-Drucks. 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) in 2./3. Lesung verabschiedet. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Für das zuvor im Finanzausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz (BT-Drucks. 20/9341, 20/9396) stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke votierten gegen die Initiative. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt (BT-Drucks. 20/9368). Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

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BMF gibt Vorabhinweise zur e-Rechnung (DStV)

Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im UStG verankert. Das BMF hat bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erste Hinweise dazu verlautbaren lassen, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine elektronische Rechnung erfüllen. Hierauf macht der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) aktuell aufmerksam.

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Bundesregierung beschließt Entwurf des Wachstumschancengesetzes (BMF)

Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland gestärkt, das Steuerrecht modernisiert und vereinfacht sowie die Steuerfairness verbessert werden.

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Zweite Anhörung zum Wachstumschancengesetz (Bundestag)

Bei der zweiten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum von der Bundesregierung eingebrachten Wachstumschancengesetz (BT-Drucks. 20/8628) standen am Nachmittag des 6.11.2023 die Doppelbesteuerung der Renten und die erhöhten steuerlichen Abschreibungen beim Kauf von Wohnimmobilien im Fokus. Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor. In der zweiten Anhörung sollten jene im Fokus stehen, die nicht primär der steuerlichen Entlastung von Unternehmen dienen.

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Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen (BMJ)

Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. U.a. ist vorgesehen, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre zu verkürzen.

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