Änderungen im Mindeststeuergesetz
In dem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen im Mindeststeuergesetz durch den Referenten- und Regierungsentwurf systematisch dargestellt und beleuchtet.
In dem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen im Mindeststeuergesetz durch den Referenten- und Regierungsentwurf systematisch dargestellt und beleuchtet.
Der am 9.4.2025 geschlossene Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Maßnahmen und Vereinbarungen mit Bezug zur Unternehmensbesteuerung. Erste Maßnahmen mit steuersystematischem Bezug wurden bereits durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (steuerliches Investitionssofortprogramm) umgesetzt.
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 14.7.2025 (BGBl 2025 I Nr. 161) sieht bei Investitionen ab dem 1.7.2025 Abschreibungsänderungen vor, die Investitionsanreize auslösen sollen.
Der Beitrag gibt einen Überblick über den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ vom 10.7.2025.
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland enthält auch eine äußerst lohnsteuerrelevante Änderung bei E-Fahrzeugen.
Die Bundesregierung gibt einen Überblick über derzeit geplante bzw. bereits beschlossene Entlastungen für Bürger, Unternehmen, Landwirte, Gastronomie und das Ehrenamt.
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung wurde am 25.9.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 220 verkündet.
Das europäische Ein- und Ausreisesystem wird zentral und digital. Überweisungen im Euro-Raum in Echtzeit möglich. Die elektronische Patientenakte wird verpflichtend. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im Oktober informiert die Bundesregierung.
Am 10.9.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. eine Anhebung der Entfernungspauschale, die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie diverse Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vor.
Der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt (BR-Drucks. 61/25).
Der Rat der Europäischen Union hat am 11.3.2025 diverse Rechtsakte beschlossen, mit denen die Vorschriften der EU über die Mehrwertsteuer an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen.
Der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Reform der Schuldenbremse und der Errichtung eines Sondervermögens zugestimmt (BR-Drucks. 115/25).
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.3.2025 dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 zugestimmt (BR-Drucks. 89/25).
Das BMF hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes veröffentlicht und am 29.9.2025 das Anhörungsverfahren eingeleitet.
Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) ohne Aussprache beschlossen.
Das BMF hat am 4.9.2025 den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht. Der Entwurf sieht u.a. eine Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer auf 38 Cent, die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sowie eine Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 auf sieben Prozent vor.
Die Bundesregierung hat am 10.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) ohne Aussprache beschlossen.
Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 22.9.2025 veröffentlicht hat. Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.
Die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf in deutsches Recht umsetzen (BT-Drucks. 21/1865).
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zur Ratifikation von Änderungen am Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorgelegt (Stand 29.9.2025, BT-Drucks. 21/1902). Der Bundesrat hat dazu keine Einwände erhoben.
Die Bundesregierung plant keine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Dies geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi auf die Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk (Die Linke) hervor (BT-Drucks. 21/1482 v. 5.9.2025, S. 6).
Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 % (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Diese und weitere Maßnahmen sind in dem von der Bundesregierung am 1.10.2025 veröffentlichten Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten enthalten (BT-Drucks. 21/1929).
Das BMF hat am 19.8.2025 den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt werden.
Die Bundesregierung hat am 4.9.2024 beschlossen, das Steuerfortentwicklungsgesetz u.a. um eine Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge zu ergänzen.