Aktivrente vom Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat hat am 17.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 17.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt.
Durch Art. 4 Nr. 2 des Steueränderungsgesetzes 2025 (StÄndG 2025) wird zum 1.1.2026 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal aber unbefristet – in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG umgesetzt. Dies gilt wie bisher nicht für die Abgabe von Getränken. Die höchst umstrittene Wiedereinführung der umsatzsteuerlichen Begünstigung betrifft neben Restaurants, Gastwirtschaften und Kantinen auch Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Caterer, Party-Service-Betriebe, Cafés, Eiscafés, Bäckereien, Metzgereien sowie die Verpflegung in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) usw., soweit deren Speisenabgabe als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung zu beurteilen ist.
Anfang Dezember hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (kurz „Aktivrentengesetz“) beschlossen. Am 19.12.2025 hat auch der Deutsche Bundesrat zugestimmt. Damit ist der Weg für die Aktivrente frei. Kern der Neuregelung ist die Einführung von § 3 Nr. 21 EStG, wonach Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit bis zu 24.000 € jährlich steuerfrei gestellt werden, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Durch die Steuerfreistellung von Arbeitsentgelt soll ein Anreiz gesetzt werden, über die Regelaltersgrenze hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Ziel ist es, die Erwerbsquote insgesamt zu erhöhen, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten (vgl. BT-Drucks. 21/2673, S. 13).
Mit dem Investitionssofortprogramm hat der Gesetzgeber u. a. eine gestaffelte Absenkung der Körperschaftsteuersätze von 15 % auf 10 % sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten beschlossen. Für die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dabei teils komplexe Problemstellungen für die Praxis.
Deutschland hat 2017 das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) unterzeichnet. Jetzt soll die innerstaatliche punktuelle Änderung von 62 DBA durch ein Anpassungsgesetz vorbereitet werden.
Mit dem BFH-Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21 ( WAAAK-00473) liegt das erste Urteil zur Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2018 vor. Dieser BFH-Senat hat „erhebliche Zweifel an der Eignung der Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung“. Entscheidungserheblich war dies jedoch nicht, da eine Schätzung anhand eines inneren Betriebsvergleichs vorzugswürdig war. Denn das Ermessen von Finanzamt und Finanzgericht bei der Wahl der geeigneten Schätzungsmethode ist nicht gänzlich frei. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wie auch die Zumutbarkeit bei der Anwendung von Schätzungsmethoden sind zu beachten.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 (BR-Drucks. 745/25) zugestimmt (BR-Drucks. 745/25 (Beschluss)). Das Gesetz umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen wie die Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale. Es tritt überwiegend zum 1.1.2026 in Kraft
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Aktivrentengesetz zugestimmt. Es ist Teil des Rentenpakets, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken möchte.
Die Bundesregierung gibt einen Überblick über entlastende steuerliche Maßnahmen im Jahr 2026.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BR-Drucks. Drucks. 691/25) zugestimmt (BR-Drucks. 691/25 (Beschluss)).
Die Bundesregierung hat am 17.12.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) beschlossen.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (BR-Drucks. 695/25) zugestimmt (BR-Drucks. 695/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BR-Drucks. 618/25) beschlossen (BR-Drucks. 727/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BR-Drucks. 651/25) zugestimmt (BR-Drucks 651/25 (Beschluss)).
Das Anfang Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten hat am 19.12.2025 den Bundesrat passiert. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, die Vollendung der sogenannten Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots.
Der Bundestag hat am 19.12.2025 das Standortfördergesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Damit stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, BT-Drucks. 21/2507, BT-Drucks. 21/3065) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/3343) zu.
Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 durch die Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die Regel werden. Doch kurz vor Jahreswechsel justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach. Die geplante Neuerung warf einige Fragen auf. Das BMF gab dem DStV nun dankenswerterweise eine erste Einschätzung.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 und damit die steuerliche Erfassung von Kryptowerte-Transaktionen (BR-Drucks. 692/25) beschlossen (BR-Drucks. 692/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BR-Drucks. 727/25) gebilligt und auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet (BR-Drucks. 727/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BR-Drucks. 694/25) passieren lassen und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet (BR-Drucks. 694/25 (Beschluss)).
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 beschlossen, den Vermittlungsausschuss in Bezug auf das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften nicht anzurufen.
Die Bundesregierung will das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturieren, vereinheitlichen und verständlicher gestalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften hat das Kabinett am 17.12.2025 beschlossen. Die geplanten Neuregelungen betreffen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.
Anfang Dezember hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (kurz „Aktivrentengesetz“) beschlossen. Am 19.12.2025 hat auch der Deutsche Bundesrat zugestimmt. Damit ist der Weg für die Aktivrente frei. Kern der Neuregelung ist die Einführung von § 3 Nr. 21 EStG, wonach Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit bis zu 24.000 € jährlich steuerfrei gestellt werden, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Durch die Steuerfreistellung von Arbeitsentgelt soll ein Anreiz gesetzt werden, über die Regelaltersgrenze hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Ziel ist es, die Erwerbsquote insgesamt zu erhöhen, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten (vgl. BT-Drucks. 21/2673, S. 13).
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2026 (15. Existenzminimumbericht) als Unterrichtung zugeleitet (BT-Drucks. 20/13550). Dieser beziffert das sächliche Existenzminimum für Alleinstehende im Jahr 2025 auf 11.940 € pro Jahr und 2026 auf 12.096 € pro Jahr.
Der Bundestag hat am 4.12.2025 das Steueränderungsgesetz (BT-Drucks. 21/1974, BT-Drucks. 21/2470 und BT-Drucks. 21/2669 Nr. 26) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/3104) in 2./3. Lesung verabschiedet. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben.
Mit dem Beschluss der Aktivrente durch das Bundeskabinett wurde der Gesetzentwurf an den Bundestag und Bundesrat geleitet. Die Aktivrente soll zum 1.1.2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat hierzu einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht: