Univ.-Prof. Dr. Frank Hechtner | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Meteorologisch zeigt der Herbst sein Gesicht. Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken und das Wetter wird in Teilen rauer. Steuerpolitisch lässt sich ein derart getrübtes Bild leider auch erkennen. Für die letzte Woche standen auf der steuerpolitischen Agenda der Abschluss von drei Gesetzen: Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, Jahressteuergesetz 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz. Die ersten beiden Gesetze passierten letzten Freitag in zweiter und dritter Lesung den Bundestag, das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde kurzfristig geschoben. Dem Vernehmen nach hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusätzlichen Beratungsbedarf angemeldet. Fiskalisch hat das Steuerfortentwicklungsgesetz die größte Bedeutung, da neben den steuerlichen Entlastungen über den Einkommensteuertarif 2025 und 2026 weitere Fördermaßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgesehen sind. Damit dürfte der Abschluss am 22.11.2024 im Bundesrat nicht mehr möglich sein.