Gesetzgebung | Neuregelungen im Juni 2025 (Bundesregierung)
Anspruch auf Mutterschutz nach der
Fehlgeburt. Ausweitung der Barrierefreiheit. Schnellerer Wechsel des
Stromanbieters. Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Schweiz.
Erleichterte Grundbucheinsicht bei Projekten der Erneuerbaren Energien und
Infrastruktur. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im Juni informiert
die Bundesregierung.
Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun einen Anspruch auf Mutterschutz. Dieser gilt zeitlich gestaffelt: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet.
Weitere Informationen zum Mutterschutz
Nationaler Veteranentag am 15. Juni
Der 15. Juni wurde zum Nationalen Veteranentag erklärt. Damit werden der Einsatz und der Dienst aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gewürdigt. Veteranin oder Veteran der Bundeswehr ist, wer als Soldatin oder Soldat im aktiven Dienst steht oder aus dem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist, also den Dienstgrad nicht verloren hat.
Weitere Informationen zum Veteranentag
Mehr Barrierefreiheit – nicht nur im Netz
Ab dem müssen mehr Dienstleistungen und Produkte barrierefrei sein. Das betrifft etwa Online-Shops sowie Apps und Webseiten von Banken und Verkehrsbetrieben. Aber auch Geräte wie Geld- und Fahrscheinautomaten.
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit
Stromanbieter schneller wechseln
Ab dem kann der Stromanbieter innerhalb eines Tages gewechselt werden. Die Stromanbieter müssen den Wechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden vollziehen. Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei Umzug, sind allerdings nicht mehr möglich. Die Kündigungsfristen sind weiterhin zu beachten.
Weitere Informationen zum Energiepreisanbieterwechsel
Verbraucherfreundliche Ökodesign-Vorgaben auch für Handys
Wie schon Waschmaschinen und Staubsauger müssen auch neue Smartphones und andere kabellose Telefone und Tablets energie- und umweltschonender und damit verbraucherfreundlicher sein. So müssen Neuhandys robuster sein. Ersatzteile müssen noch sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp lieferbar sein. Die in Handys verwendeten Akkus müssen nach 800 Ladungen noch 80 % Leistung erbringen. Wie gut die Geräte die Vorgaben erfüllen, ist jeweils auf einem erweiterten Energielabel gekennzeichnet. Die Regelung gilt ab dem .
Weitere Informationen zum EU-Energielabel für Geräte, Smartphones und Tablets
Neue Pflicht für Camper: Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab dem regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden. Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unfälle vermieden werden. Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Schweiz bei Verkehrsverstößen
Deutschland und die Schweiz arbeiten seit Jahren im Bereich der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verkehrsverstößen zusammen. Mit einer neuen Regelung wird nun die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Übermittlung von Vollstreckungshilfeersuchen künftig auch elektronisch erfolgen kann. Die Maßnahme ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung und soll die Zusammenarbeit mit der Schweiz in der Vollstreckungshilfe vereinfachen und beschleunigen.
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren
Erleichterte Grundbucheinsicht bei Projekten der Erneuerbaren Energien und Infrastruktur
Für die Planung von Windkraft-, Solaranlagen oder Telekommunikationsnetzen benötigen Betreiber und Projektierer bereits in einer frühen Phase Einsicht in das Grundbuch, um Eigentumsverhältnisse und mögliche Nutzungsrechte zu klären. Um den Ausbau so einfach und unbürokratisch wie möglich zu machen, wird die Grundbucheinsicht für Vorhaben zur Erzeugung Erneuerbarer Energien und zur Entwicklung von Netzinfrastruktur erleichtert. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.
Weitere Informationen zur erleichterten Grundbucheinsicht
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
EAAAJ-92418