Steuerliche Verrechnungspreise
2. Aufl. 2022
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15. Mitwirkungspflichten
15.1. Darstellung des Sachverhaltes
Die Zeitgaist AG und die Zeitgaist GmbH haben jeweils eine ordnungsgemäße Prüfungsanordnung gem. § 196 AO erhalten. Da auch die grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle zu nahestehenden Personen der Zeitgaist AG sowie der Zeitgaist GmbH geprüft werden sollen, wird im Rahmen der jeweiligen steuerlichen Außenprüfung eine vollumfassende sog. Verrechnungspreisdokumentation gem. § 90 Abs. 3 AO i. V. m. der GAufzV über alle einschlägigen Geschäftsvorfälle der Gesellschaften von der Finanzbehörde angefordert.
Ferner wird durch diese darauf hingewiesen, dass bei Verwendung von Datenbankstudien für die Angemessenheitsdokumentation nach § 90 Abs. 3 Satz 2 AO die Regelung des § 147 Abs. 6 AO zu beachten und entsprechend der Finanzbehörde ein Zugang zu diesen Datenbanken zu gewähren ist. Nach dem Erhalt der sog. Verrechnungspreisdokumentationen und deren Prüfung erbittet die Finanzbehörde auf Grund einiger nicht plausibler Angaben zu Risikoallokation Zugriff auf die von der Zeitgaist AG sowie Zeitgaist GmbH empfangenen und versandten (elektronischen) Handelsbriefe zur weiteren Aufklärung der Sachverhalte. Sofern die Handelsbriefe durch die Zeitgaist AG und die Zeitgaist GmbH elektronisch empfangen od...