Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Bernadette Duda (März 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1 Steuerordnungswidrigkeiten sind gem. § 377 Abs. 1 AO Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können.

2 Sie sind keine minderschweren Straftaten, sondern „entkriminalisiertes Unrecht“, die Ahndung mit Geldbuße folglich keine Strafe, sondern ein kostenpflichtiger Ordnungsaufruf der Behörde.

3 Der Gesetzgeber hat vormalige Straftatbestände zur Ordnungswidrigkeiten herabgestuft, beispielweise die leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt und keine Straftat. Der Unrechts- und Schuldgehalt ist geringer als bei einer Straftat und der staatliche Vorwurf sozial-ethisch vorwerfbaren Verhaltens wird deutlich zurückgenommen. Dies kommt insbesondere zum Ausdruck, dass eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung „nur“ mit einer Geldbuße geahndet wird.

II. Geltungsbereich

4 Die bußgeldbewehrten Ordnungsvorschriften sind im Zweiten Abschnitt des Achten Teils der Abgabenordnung in den §§ 379 bis 384 AO enthalten.

5 Der Gesetzgeber verweist in ...

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