Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Die Vorschrift in § 382 AO, die als Blankettnorm ausgestaltet ist, dient dazu, den Anspruch des Staates auf das Vollerträgnis der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben bereits im Vorbereitungsstadium zu schützen und sanktioniert Zuwiderhandlungen, die im Hinblick auf das Abgabenaufkommen als besonders gefährlich erscheinen. Sie dient der Sicherung der zollamtlichen Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze des Zollgebiets der EU sowie über die Freizonengrenzen.
2Nach den Bestimmungen in § 382 AO besteht die unwiderlegbare Vermutung, dass durch die Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften, die vollständige Erfassung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gefährdet ist. Die objektive Gefährdung muss nicht notwendig eingetreten sein.
II. Geltungsbereich
3 Der Gesetzgeber bestimmt in § 382 AO, dass Vorbereitungshandlungen, die noch keine Verkürzung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben bewirken, das Aufkommen aus diesen Abgaben bereits gefährden, mit Buße belegt werden.
4 Die mit einem Bußgeld sanktionierte Handlung ergibt sich aus den nationalen und unionsweiten Z...