Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 381 Verbrauchsteuergefährdung
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Der Gesetzgeber erfasst mit den Regelungen in § 381 AO typische Vorbereitungshandlungen der Steuerhinterziehung als Ordnungswidrigkeit. Der Zweck der Vorschrift besteht darin, das Verbrauchsteueraufkommen zu sichern. Verbrauchsteuern sind Steuern für den Verbrauch einer Ware oder für einen besonderen Aufwand, die an den Übergang der Ware aus dem Herstellungsbetrieb in den freien Verkehr anknüpfen, beispielsweise Alkopop-, Bier-, Branntwein-, Kaffee-, Kernbrennstoff-, Schaumwein-, Strom-, Tabak- und die Zwischenerzeugnissteuer.
2 Die Vorschrift sichert bereits im Vorbereitungsstadium das Verbrauchsteueraufkommen und gewährleistet im Rahmen der besonderen Steueraufsicht nach den §§ 209 ff. AO und parallel zur Ahndung von Verstößen gegen Auflagen zum Zweck der Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO) eine effiziente Kontrolle der Herstellung und des Güterverkehrs von Verbrauchsgütern.
II. Geltungsbereich
3 Die Vorschrift in § 381 AO ist auf die Verletzung von Pflichten aus Verbrauchsteuergesetzen oder dazu erlassenen Rechtsverordnungen anzuwenden Der Anwendungsbereich ist auf die Verbrauchsteuern b...