Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 380 Gefährdung der Abzugsteuern
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Abzugsteuern sind keine selbständigen Steuern. Sie sind eine besondere Form der Steuererhebung, bei der ein Dritter dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Einnahmen zuwendet, jedoch im Zeitpunkt der Auszahlung den Steuerbetrag abzuziehen und sodann an die Finanzbehörde abzuführen hat. Kennzeichnend ist, dass der steuerabzugspflichtige Dritte zwar Steuerpflichtiger i. S. d. § 33 Abs. 1 AO, primärer Steuerschuldner aber derjenige ist, zu dessen Gunsten die Steuern an der Quelle abgeführt werden und die Abzugsteuern Abgeltungscharakter entfalten oder anzurechnen sind.
2 Der Arbeitgeber beispielsweise hat den Bestimmungen in §§ 38 ff. EStG entsprechend bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers die Lohnsteuer einzubehalten und fristgerecht abzuführen. Er hat die Abzugsbeträge der Vorschrift in § 150 Abs. 1 AO i. V. m. § 41a Abs. 1 Nr. 1 EStG entsprechend selbst zu berechnen und über den durchgeführten Steuerabzug eine Steuererklärung in Form einer Steueranmeldung beim zuständigen (Betriebsstätten-)Finanzamt einzureichen.
3 Der Gesetzgeber schützt mit den Bestimmungen in § 380 AO das öf...