Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 232 Wirkung der Verjährung
Lemaire, Einwand der Zahlungsverjährung, AO-StB 2005 S. 106.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Die Verjährung soll im Rechtsverkehr für Rechtsfrieden sorgen. So soll die Zahlungsverjährung im Erhebungsverfahren sicherstellen, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist endgültig Rechtssicherheit eintritt.
2§ 232 AO stellt im 3. Unterabschnitt zur Zahlungsverjährung die Wirkung der Verjährung klar. Dabei hat die Vorschrift für die Verjährung des Steueranspruches selbst lediglich deklaratorischen Charakter, da bereits in § 47 AO das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis geregelt ist. Hierbei wird die Verjährung nach § 228 ff. AO ausdrücklich neben weiteren Erlöschensgründen erwähnt, so dass ein Erlöschen der jeweiligen Steueransprüche bereits ohne § 232 AO erfolgen würde. Der Regelungszweck des § 232 AO erschöpft sich somit in der Anordnung, dass das Erlöschen des Anspruches wegen Verjährungseintritt sich ebenfalls auf die Zinsen im Zusammenhang mit der Hauptforderung erstreckt und diese zeitgleich mit dem Anspruch erlöschen.
B. Systematische Kommentierung
I. Wirkung der Verjährung
3Die Verjährung nach § 232 AO führt dazu, dass der Steueranspruch ipso iure durch Zeitablau...