Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 267 Vollstreckungsverfahren gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
Abschn. 33 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Vollstreckung nach der Abgabenordnung (Vollstreckungsanweisung – VollstrA) v. (BStBl 1980 I S. 112), zuletzt geändert durch Art. 1 der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift v. (BStBl 2017 I S. 1374).
Carl, Leistungsbescheid und Leistungsgebot als Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, BB 1985 S. 1783 u. BB 1986 S. 1269; Krieger, Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen Gesellschaften, Personenvereinigungen und Mehrheiten von Vollstreckungsschuldnern – Ein Leitfaden für die Praxis, KKZ 2002 S. 229; Wertenbruch, Die Parteifähigkeit der GbR – die Änderung für die Gerichts- und Vollstreckungspraxis, NJW 2002 S. 324.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1 § 267 AO regelt Besonderheiten im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vollstreckung in das Vermögen „nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen“, Zweckvermögen und sonstiger einer juristischen Person ähnlicher steuerpflichtiger Gebilde. Demnach genügt für die Vollstreckung ein vollstreckbarer Verwaltungsakt gegen die Personenvereinigung bzw. Vermögensmasse.
2§ 267 AO trägt dem Umstand Rechnung, dass ...