Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung
Allgemeine Vollstreckungsvorschrift über die Vollstreckung nach der Abgabenordnung – Vollstreckungsanweisung (VollstrA) v. , geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift v. , BStBl 2011 I S. 238 und zuletzt geändert durch die Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Vollstreckungsanweisung und der Vollziehungsanweisung v. m. W. v. , BStBl 2017 I S. 1374, Abschn. 19 VollstrA (Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung), Abschn. 22 VollstrA (Anordnung der Vollstreckung).
A. Allgemeine Erläuterungen
1Einleitend macht die Vorschrift den Beginn der Vollstreckung von drei Voraussetzungen abhängig, die kumulativ vorliegen müssen (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO):
Fälligkeit der Leistung
Vorliegen eines Leistungsgebotes
Ablauf eine Frist von einer Woche seit Bekanntgabe des Leistungsgebotes.
2§ 254 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 und Abs. 2 AO befassen sich mit dem Leistungsgebot:
§ 254 Abs. 1 Satz 2 regelt klarstellend, dass das Leistungsgebot mit dem zu vollstreckenden Verwaltungsakt verbunden werden kann;
§ 254 Abs. 1 Satz 3 regelt klarstellend, dass ein Leistungsgebot auch erforderlich ist, wenn der (zu vollstreckende) Verwaltungsakt gegen den Vollstreckungsschuldner wirkt, ohne diesem bekannt gegeben z...