Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 252 Vollstreckungsgläubiger
– 5 – StO 163, StEd 2008 S. 44; Zuständigkeitswechsel: Behandlung der im Vollstreckungsverfahren erlangten Pfand- und Sicherungsrechte; Allgemeine Vollstreckungsvorschrift über die Vollstreckung nach der Abgabenordnung – Vollstreckungsanweisung (VollstrA) v. , geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift v. , BStBl 2011 I S. 238 und zuletzt geändert durch die Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Vollstreckungsanweisung und der Vollziehungsanweisung v. m. W. v. , BStBl 2017 I S. 1374, Abschn. 8 VollstrA (Rücksichtnahme auf die Belange des Vollstreckungsgläubigers und des Vollstreckungsschuldners).
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1§ 252 AO ist für das finanzbehördliche Vollstreckungsrecht die Parallele zu § 226 Abs. 4 AO im Erhebungsverfahren. Im Wege der Gläubigerfiktion bewirkt und bezweckt die Vorschrift eine Klarstellung und Verfahrensvereinfachung.
II. Anwendungsbereich
2Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist auf das Vollstreckungsverfahren beschränkt. Sie regelt keine materiell-rechtliche Zuordnung von Ansprüchen. Ferner gilt § 252 AO für die sich aus dem Steuerschuldverhältnis ergebenden zu vollstreckenden Ansprüche. Es handelt sich um Forderungen, der...