Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 337 Kosten der Vollstreckung
Abschnitt 17,18 VollzA.
Romeis, Die Erhebung von Vollstreckungskosten – ein Überblick, SteuerStud 2008 S. 83; Lemaire, Kostentragung nach Pfändungsmaßnahmen – Erfolgreiche Abwehr von Kostenanforderungen, AO-StB 2004 S. 377; Kranenberg, Vollstreckung von Vollstreckungskosten – Betrachtungen insbesondere zur ordnungsgemäßen Festsetzung, AO-StB 2013 S. 121.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1 Das Verfahren der Finanzverwaltung ist grds. kostenfrei. Für das Vollstreckungsverfahren regeln §§ 337 ff. AO eine Ausnahme von der Kostenfreiheit. Die Kosten werden erhoben, weil es der Steuerschuldner durch nicht rechtzeitige Erfüllung seiner Zahlungspflichten zur Vollstreckung hat kommen lassen.
II. Geltungsbereich
2Nach § 337 AO werden Kosten im Vollstreckungsverfahren erhoben. Kosten der Vollstreckung sind Aufwendungen, die durch die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung entstehen.
III. Verhältnis zu anderen Vorschriften
1. Allgemein
3Die Kosten der Vollstreckung sind gem. § 3 Abs. 4 Nr. 7 AO steuerliche Nebenleistungen. Der Anspruch auf Zahlung der Kosten ist gem. § 37 Abs. 1 AO ein Anspruch aus dem...