Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 156 Absehen von der Steuerfestsetzung
AEAO zu § 156; Kleinbetragsverordnung (KBV) v. , BGBl 2000 I S. 1790, geändert durch Gesetz v. , BGBl 2016 I S. 1679; LfSt Bayern, Verfügung v. 29.4.2014 - S 0331.2.1-3/3 St 42 betr. Wegfall des Erfordernisses der Steuerfestsetzung in Erbfällen nach Ausschlagung der Erbschaft durch sämtliche Erben; BMF, Schreiben v. 5.7.2023, BStBl 2023 I S. 1468 betr. Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben; BMF, Schreiben v. 22.3.2001, BStBl 2001 I S. 242 betr. Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren. , .
A. Allgemeine Erläuterung
I. Einführung, Gesetzesbegründung und Entwicklung
1Die Vorschrift geht bereits aus der Erstfassung des § 215 RAO hervor, wonach der Reichsfinanzminister anordnen konnte, dass Festsetzungen im Einzelnen unterbleiben, wenn gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Im Mai 1931 wurde die Norm in § 14 Abs. 1 RAO fortgeführt und entspricht inhaltlich nach wie vor dem heutigen § 156 Abs. 1 AO. Bereits seit ihrer Urfassung ...